Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk begrüßt Einigung über neue transparente Standards für den transatlantischen Austausch von Ermittlungsdaten

©pixelkorn - stock.adobe.com

Merk: „Aktueller Verhandlungsfortschritt belegt Stabilität und Handlungsfähigkeit in den Beziehungen zwischen EU und USA – auch bei umstrittenen Fragen wie dem Datenschutz“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat die jetzt erzielte Einigung über neue transparente Standards beim transatlantischen Austausch von Ermittlungsdaten begrüßt. Gegenstand der Einigung sind Datentransfers zwischen der Europäischen Union und den USA zu Zwecken der Verhütung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten einschließlich terroristischer Taten. Damit soll die Zusammenarbeit durch verlässliche Regeln für den Datenaustausch verbessert werden. Künftig soll gewährleistet sein, dass sich die Strafverfolgungsbehörden beim Datenaustausch an strenge Auflagen halten müssen. So soll zum Beispiel die verdeckte Weitergabe von Daten an Drittstaaten oder eine unnötig lange Speicherung verboten sein. EU-Bürger sollen künftig diese Datenschutzgarantien unmittelbar vor US-Gerichten einklagen können.

Merk: „Es ist eine gute Nachricht, dass sich EU und USA auf neue, transparente Standards für den transatlantischen Austausch von Ermittlungsdaten verständigt haben. Der aktuelle Verhandlungsfortschritt belegt die Stabilität und Handlungsfähigkeit in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA, auch bei umstrittenen Fragen wie dem Datenschutz.“

Die Europaministerin wies darauf hin, dass die erzielten Ergebnisse vor dem endgültigen Abschluss in den USA erst noch gesetzestechnisch umgesetzt werden müssten.

„Ich appelliere an die Verantwortlichen auf US-Seite, für das Abkommen zu werben und seinen Mehrwert für die Bürgerrechte, aber gerade auch für die internationale Kooperation bei der Abwehr und Verfolgung von Straftaten hervorzuheben“, so Merk.

Die Ministerin hofft jetzt auf eine Signalwirkung für andere laufende Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA wie das für den transatlantischen Datenaustausch von Unternehmen wichtige „Safe Harbor-Abkommen“, das derzeit auch beim Europäischen Gerichtshof auf dem Prüfstand steht.

„Der jetzige Durchbruch muss konsequent genutzt werden, um auch bei „Safe Harbor“ rasch zu gemeinsamen Regelungen mit hohen Datenschutzstandards zu kommen, die den Herausforderungen einer vernetzten Welt gerecht werden“, so Ministerin Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.09.2015