Gesetzgebung

EU-Kommission: Juncker zu Grenzkontrollen

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Wir brauchen europäische Solidarität in der Flüchtlingskrise / Die Einführung vorübergehender Grenzkontrollen durch Deutschland an den Binnengrenzen vor allem zu Österreich scheint durch EU-Recht gedeckt

Ziel müsse jedoch sein, so schnell wie möglich zu offenen Binnengrenzen zurückzukehren, teilte die Europäische Kommission am Sonntagabend mit. Die Entscheidung Deutschlands zeigt, wie dringend eine Einigung über die von der Europäischen Kommission zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgeschlagenen Maßnahmen ist:

„Wir sind uns einig: um Grenzen zwischen EU-Mitgliedstaaten offen zu halten, brauchen wir mehr Europa und mehr Solidarität bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise“, twitterte Kommissionspräsident Juncker nach einem Telefonat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntagabend.

Heute (Montag) treffen sich die EU-Justiz- und Innenminister in Brüssel. Juncker telefonierte am Sonntag mit den Staats- und Regierungschefs von Ungarn, Rumänien, Tschechien, der Slowakei und Lettland, um das Sondertreffen der Innenminister vorzubereiten.

In Krisensituationen lässt der Schengener Grenzkodex die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen zu.

„Die derzeitige Lage in Deutschland dürfte, dem ersten Anschein nach, als eine von diesen Regeln gedeckte Situation gelten“, so die Kommission in der Erklärung vom Sonntagabend.

Wie Präsident Juncker vergangene Woche in seiner Rede zur Lage deutlich machte, ist die Freizügigkeit von Personen im Schengen-Raum ein herausragendes Symbol der europäischen Integration.

„Die andere Seite der Medaille der Freizügigkeit ist, dass wir enger beim Schutz unserer Außengrenzen zusammenarbeiten müssen. Das erwarten unsere Bürger“, so Juncker.

Grenzkontrollen sollten als letztes Mittel gesehen werden

Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit können die EU-Länder, die Teil des Schengen-Raums sind, ausnahmsweise für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen (der unter den im Schengener Grenzkodex festgelegten Bedingungen verlängert werden kann) oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung an ihren Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen.

Diese Maßnahme sollte als letztes Mittel angesehen werden. Beabsichtigt ein Mitgliedstaat die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, muss er die anderen EU-Länder, die zum Schengen-Raum gehören, und die Europäische Kommission darüber im Hinblick auf mögliche Konsultationen ohne Verzögerung benachrichtigen.

Die EU-Institutionen wachen darüber, dass die Kontrollen verhältnismäßig bleiben. Die Kommission wird die Lage genau beobachten und das Europäische Parlament und den Rat auf dem Laufenden halten.

Pressekonferenz nach Innenministertreffen gegen 19 Uhr

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans und Innenkommissar Dimitris Avramopoulos werden bei den Justiz- und Innenministern für einen Konsens für die Not-Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen werben.

„Ich werde die Innenminister drängen, die gleiche Entschlossenheit und Verantwortung zu zeigen wie die Kommission“, twitterte Avramopoulos vorab.

Die Minister lassen sich auch von verschiedenen EU- und UN-Agenturen (Frontex, Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Europol, UNHCR und Internationale Organisation für Migration) über den jüngsten Stand bei den Migrationsströmen und über die Lage vor Ort unterrichten.

Eine Pressekonferenz ist für 19 Uhr vorgesehen. Sie können die Pressekonferenz bei Europe by Satellite und im Internet live hier verfolgen.

Erklärung der Kommission zur vorübergehenden Einführung von Grenzkontrollen (in englischer Sprache).

Mehr zum Sondertreffen der Justiz- und Innenminister auf der Website der luxemburgischen Ratspräsidentschaft.

Vorschläge der Kommission zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vom 9. September 2015.

Schengener Grenzkodex.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 14.09.2015