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StMUV: Kernkraftwerk Bohunice in der Slowakischen Republik – Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung

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Bayern beteiligt sich an dem grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim geplanten Neubau eines Kernkraftwerks am Standort Bohunice in der Slowakischen Republik. Der Standort liegt rund 350 km von der bayerischen Grenze entfernt. Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat dazu im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Dokumente in deutscher Sprache übersandt. Die Dokumente sind auf der Website des Bayerischen Umweltministeriums einsehbar unter dem Link:

 http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/reaktorsicherheit/bohunice/index.htm.

Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, bis zum 17.10.2015 die Dokumente einzusehen und dem Umweltministerium der Slowakischen Republik Stellungnahmen auch in deutscher Sprache zu übermitteln:

RNDr. Gabriel Nižňanský,
Sektion ökologische Beurteilung der Einflüsse
Ministerium für Umweltschutz der Slowakischen Republik (odbor environmentálneho posudzovania vplyvov, Ministerstvo životného prostredia Slovenskej republiky)
Námestie L’udovíta Štúra 1
812 35 Bratislava
Slovenská republika

Die Stellungnahmen können auch per E-Mail – sofern sie elektronisch signiert ist – gesendet werden an: gabriel.niznansky@enviro.gov.sk. Kommentare ohne elektronische Signierung müssen in Papierform nachgereicht werden, um das UVP-Dokument zu vervollständigen.

Am 23.09.2015 findet in der Slowakischen Republik eine gemeinsame öffentliche Diskussion der projektierten Tätigkeit statt:

Kulturhaus in der Ortschaft Vel’ke Kostol’any, 17 Uhr.

Bayerische Bürgerinnen und Bürger können an der Anhörung teilnehmen. Es wird eine deutsch-slowakische Übersetzung geben.

Das gegenwärtig durchgeführte Verfahren ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verpflichtet haben. Danach ist den Bürgern anderer betroffener Länder ebenso wie der slowakischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Das UVP-Verfahren wird nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem slowakischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar.

StMUV, Pressemitteilung v. 21.09.2015