Gesetzgebung

Bundesregierung: Staatsministerin Özoğuz zu den Ergebnissen des Flüchtlingsgipfels

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Zu den Ergebnissen den Flüchtlingsgipfels (PDF, 161 KB) am 24. September 2015 erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz:

Ich begrüße, dass wir uns endlich auf eine strukturelle und substanzielle finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund geeinigt haben. Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die finanzielle Entlastung in angemessenem Umfang an die Kommunen weiterzugeben. Hier braucht es maximale Transparenz.

Besondere Bedeutung kommt der Zusage des Bundes zu, die Asylverfahren trotz der steigenden Antragszahlen auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen. Es muss uns gelingen, zu schnelleren Entscheidungen zu kommen, den Rückstau von inzwischen über einer viertel Million Altfällen abzuarbeiten und die Zeit zwischen Registrierung und Antragsstellung deutlich zu verkürzen. Sonst wird die Not der Länder und Kommunen trotz der finanziellen Entlastung unweigerlich größer.

Als Integrationsbeauftragter ist mir vor allem die Zusage des Bundes wichtig, die Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive zu öffnen und die Mittel entsprechend dem gestiegenen Bedarf aufzustocken. Sprache ist der Schlüssel zur Integration, das Geld für die Kurse ist daher mehr als gut angelegt. Ich nehme den Bundesinnenminister beim Wort, dass hier nicht an der falschen Stelle gespart wird und die Kurse auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden.

Bedauerlich ist, dass wir bei der Gesundheitskarte keine bundesweit einheitliche Regelung geschafft haben. Gut ist zwar, dass der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung der Karte schaffen wird. Es bleibt den Ländern aber freigestellt, ob sie diese bei sich einführen. In Hamburg und Bremen hat sich gezeigt, dass durch die Karte sogar erhebliche Verwaltungskosten gespart werden. Grundsätzlich ist sie aus humanitären Gründen wichtig, damit erkrankte Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können, statt den Umweg über die Sozialbehörde machen zu müssen.

Aus der Absicht heraus, mögliche falsche Anreize zu mindern, wurde beschlossen, in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften künftig so weit wie möglich nur noch Sachleistungen auszugeben. Dies trifft aber alle Flüchtlinge und bedeutet für die Einrichtungen einen riesigen bürokratischen Aufwand. Es wird sich zeigen müssen, ob diese Maßnahmen tatsächlich die erhoffte Wirkung haben. Abzuwarten bleibt ebenfalls, wie die angekündigten sogenannten Hotspots in den EU-Mitgliedstaaten und die Wartezentren in Deutschland tatsächlich ausgestaltet werden. Hier sehe ich noch viele Fragezeichen.“

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 25.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu Stellungnahmen aus dem Freistaat vgl. hier (Bayerischer Landkreistag), hier (Bayerischer Städtetag) und hier (Bayerischer Gemeindetag).