Gesetzgebung

StMUV: Besserer Schutz bei Kaffeefahrten / Initiative Bayerns passiert Bundesrat

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Bayern hat sich heute im Bundesrat mit einem Gesetzesantrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kaffeefahrten durchgesetzt. Damit hat die bayerische Initiative zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kaffeefahrten die erste Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betont:

„Das ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Verbraucher. Von Kaffeefahrten gehen große wirtschaftliche Gefahren für Verbraucher aus. Deren Gefahren soll in Zukunft wirksamer begegnet werden. Wir müssen verhindern, dass bei dubiosen Verkaufsveranstaltungen den Menschen mit überteuerten Angeboten für nutzlose Dinge das Geld aus der Tasche gezogen wird. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, soll künftig empfindliche Sanktionen bekommen. Jetzt muss der Bundestag grünes Licht für einen besseren Schutz der Verbraucher geben“, so Scharf.

Der bayerische Entwurf sieht insbesondere vor, die Pflichten der Veranstalter auch bei einer Verlagerung der Fahrtziele ins Ausland sicherzustellen, umfassende Vertriebsverbote für sensible Produkte wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte festzuschreiben und die Sanktionsmöglichkeiten gegen unseriöse Anbieter zu verstärken.

Auf Kaffeefahrten werden regelmäßig Produkte mit angeblich gesundheitsfördernder und heilender Wirkung angeboten, aber auch zunehmend Finanzprodukte und Pauschalreisen. Dabei wird bewusst auf ältere Verbraucher abgezielt, die sich gegen aggressive und irreführende Verkaufsmethoden nur schwer zur Wehr setzen können. Künftig soll es deshalb bei Kaffeefahrten ein umfassendes Verbot für den Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Pauschalreisen geben. Zusätzlich soll der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Anzeige einer Kaffeefahrt und gegen die Vertriebsverbote um den Faktor 10 erhöht werden. Damit könnten Verstöße gegen die Anzeigepflicht mit einem Bußgeld von 10.000 Euro geahndet werden. Wer unzulässiger Weise Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel anbietet, soll nach der Gesetzesänderung eine Strafe von bis zu 25.000 Euro riskieren.

Das Potenzial von Kaffeefahrten in Deutschland ist weiterhin erheblich: Nach aktuellen Schätzungen nehmen pro Jahr bis zu fünf Millionen Menschen in Deutschland an Kaffeefahrten teil. Dabei wird jährlich ein Umsatz in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro erzielt.

StMUV, Pressemitteilung v. 25.09.2015

Redaktioneller Hinweis

Bei der Gesetzesinitiative handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe“, der heute als TOP 12 auf der Tagesordnung des Bundesrates stand.

Zur Genese der Gesetzesinitiative siehe hier.