Gesetzgebung

EU-Kommission: Kommission mobilisiert 1,7 Mrd. Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise

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Die EU-Kommission will für die Jahre 2015 und 2016 zusätzliche EU-Mittel in Höhe von 1,7 Mrd. Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitstellen.

Damit sollen die Soforthilfe für die am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten finanziert, das Personal der unmittelbar betroffenen EU-Agenturen aufgestockt, sowie Drittländer unterstützt werden. Wie diese Mittel aus dem EU-Haushalt mobilisiert werden sollen, hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) vorgestellt. Die Kommission zählt nun darauf, dass Parlament und Rat als Haushaltsbehörde ihre vergangene Woche gegebene Zusage einlösen und diese Maßnahmen im beschleunigten Verfahren verabschieden.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte dazu:

„Die Europäische Kommission hat sich beharrlich für eine abgestimmte europäische Lösung der Flüchtlings- und Migrationsproblematik eingesetzt. Wir haben in kurzer Zeit viel erreicht. Und wir werden weiter mit Hochdruck daran arbeiten, gemeinsame europäische Lösungen herbeizuführen.“

Kristalina Georgieva, Vizepräsidentin für Haushalt und Personal, sagte:

„Europa ist derzeit mit den Folgen einer der größten Krisen seiner jüngeren Geschichte konfrontiert. Wir haben zügig gehandelt, um die für die Prioritäten erforderlichen Mittel zu mobilisieren, und die EU-Finanzierung zur Unterstützung der Flüchtlinge und der diese aufnehmenden Gemeinschaften auf das Doppelte aufgestockt. Wir nutzen den EU-Haushalt schnell und flexibel, um diese Krise zu bewältigen.“

Die heutigen Vorschläge sehen die Bereitstellung von 801,3 Mio. Euro für 2015 vor, dafür sind keine zusätzlichen Zahlungen seitens der Mitgliedstaaten im Jahr 2015 erforderlich. Die übrigen 900 Mio. Euro sind für 2016 geplant.

Auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 begrüßten die Mitgliedstaaten der EU die Vorschläge der Kommission zur Mobilisierung des EU-Haushalts und verpflichteten sich, eigene Mittel in gleicher Höhe bereitzustellen. Dies gilt auch für die Mittel, die die EU derzeit bereits mobilisiert, um ihre Nachbarländer bei der Bewältigung der Herausforderungen der Flüchtlingskrise zu unterstützen (1 Mrd. Euro für die Türkei und 17 Mio. Euro für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien). Der mit einem Anfangskapital von 1,8 Mrd. Euro an EU-Finanzmitteln ausgestattete Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika muss ebenfalls um Beiträge der Mitgliedstaaten in gleicher Höhe aufgestockt werden.

Mehr Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung und in diesem Memo (engl.).

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 30.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Asyl“ vgl. hier.