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StMGP: Bayerische PID-Ethikkommission hat neue Vorsitzende

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Gesundheitsministerin Huml: Bayern wird seiner Verantwortung für den Schutz des Lebens gerecht

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat eine neue Vorsitzende. Es handelt sich um Frau Professorin Ursula Zollner, wie Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Montag mitteilte.

Die Ministerin betonte: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Frau Professorin Zollner. Die Ethikkommission leistet einen wichtigen Beitrag im Zusammenhang mit der genetischen Untersuchung von Embryonen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität hat immer der Schutz des Lebens. Bayern stellt sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden.“

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden – und nur in den dafür zugelassenen vier Zentren in Bayern. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Die Bayerische PID-Ethikkommission mit Sitz in München trat im März dieses Jahres erstmals zusammen. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob eine medizinische Indikation vorliegt, die zur Vornahme einer PID berechtigt. Dabei werden im konkreten Einzelfall die maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte berücksichtigt.

Der bisherige Kommissions-Vorsitzende, Professor Hugo Segerer, hatte seine Mitgliedschaft in dem Gremium aus persönlichen Gründen beendet. Bei einer Sitzung der Kommission am Montag in München wurde Frau Professorin Zollner einstimmig zur Nachfolgerin gewählt. Sie ist Leiterin des Zentrums für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin des Universitätsklinikums Würzburg. Zum Stellvertreter wurde Herr Professor Arne Manzeschke, Leiter der Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen an der LMU München, ebenfalls einstimmig gewählt.

Die Bayerische Ethikkommission setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen zur PID-Kommission finden Sie unter: http://www.stmgp.bayern.de/service/pid/pid_kommission.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 05.10.2015

Redaktioneller Hinweis

Zur den rechtlichen Hintergründen vgl. den Beitrag zum „Gesetzentwurf zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung (BayAGPIDV)“. Das Gesetz wurde vom Landtag am 27.11.2014 ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen, es wurde am 24.12.2014 verkündet und ist am 01.01.2015 in Kraft getreten (zur Genese des Rechtsetzungsverfahrens vgl. hier).