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Universität Passau: Studiengang „Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt ‚Ausländisches Recht‘ “ erhält DAAD-Förderpreis

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Der Studiengang „Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt ‚Ausländisches Recht‘ “ der Universität Passau ist mit dem Förderpreis „Committed to Uniqueness 2015” (COM2UNI) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ausgezeichnet worden. Der DAAD vergibt diesen Preis, der aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert wird, an Studiengänge an deutschen Hochschulen, in deren Strukturen Maßnahmen zur Steigerung der studentischen Auslandsmobilität integriert sind.

Der Passauer Studiengang überzeugte die diesjährige Auswahlkommission insbesondere aufgrund seiner sehr klaren Curriculum-Struktur und der darin integrierten Auslandsoption. Den Studierenden steht für die Auslandsmobilität ein breites Angebot an Zielländern zur Verfügung. Auch die Wahlmöglichkeit bei der Anerkennung der Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen wurde als sehr positiv bewertet.

Das Studium der Rechtswissenschaft ist zwar nicht ausschließlich, aber in hohem Maße auf das nationale Recht ausgerichtet und schließt die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen weithin aus. In Bezug auf die Anrechenbarkeit im Ausland erworbener Studien- und Prüfungsleistungen ist dieses Studium also zunächst eher wenig ‚anrechnungsfreundlich‘ “, erklärt Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, der den Förderantrag während seines Vorsitzes im Auslandsausschuss der Juristischen Fakultät gestellt hat.

„Der besondere Passauer Schwerpunktbereich erlaubt demgegenüber ein einjähriges Auslandsstudium, das als Schwerpunktbereichsstudium komplett anrechenbar ist. In Deutschland ist dieses Angebot bisher einmalig.“

Für die Studierenden bringt das Angebot beachtliche Vorteile, wie Dekan Prof. Dr. Dennis Solomon hervorhebt:

Das Auslandsstudium beschränkt sich für die Studierenden dieses Schwerpunktbereichs nicht nur auf einen Einblick in das ausländische Recht eines bestimmten Staates. Vielmehr müssen sich die Studierenden mit der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung in der jeweiligen Landessprache vertieft auseinandersetzen, haben vorgegebene Fächer zu belegen und bestimmte Prüfungen abzulegen.“

Die Studierenden haben auf diese Weise einen festen „Plan“, an dem sie ihr Auslandsstudium ausrichten können, sofern sie den Schwerpunkt „Ausländisches Recht“ studieren wollen.

Falls sich das Projekt ‚Schwerpunkt im Ausland‘ im Einzelfall als zu ehrgeizig erwiesen haben sollte, können sich die Studierenden nach ihrer Rückkehr in Passau ohne Probleme in einen anderen Schwerpunktbereich einschreiben“, so Solomon. „Möglich wird diese unkomplizierte Abwicklung durch die herausragende Zusammenarbeit zwischen der Fakultät und der Universitätsverwaltung, insbesondere dem Akademischen Auslandsamt und dem Prüfungssekretariat.“

Nicht zuletzt durch diese pragmatische Handhabung sei das Schwerpunktbereichsstudium für die Passauer Studierenden insgesamt hoch attraktiv.

Die Universität Passau hat gegenwärtig spezifische, auf das Studium des Schwerpunkts „Ausländisches Recht“ bezogene Kooperationsvereinbarungen mit der Karls-Universität Prag (Tschechien), der Staatsuniversität St. Petersburg (Russland), der Sibirischen Föderalen Universität Krasnojarsk (Russland), der Université Toulouse 1 Capitole (Frankreich), der Università degli Studi di Trento (Italien) und der Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo (Spanien) geschlossen. Die Studierenden können für das Schwerpunktstudium aber auch andere Partneruniversitäten der Universität Passau oder eine sonstige ausländische Universität wählen, sofern sie dort die nötigen Fächer belegen und die vorgeschriebenen Prüfungen ablegen können.

Universität Passau, Pressemitteilung v. 07.10.2015