Gesetzgebung

StMUV: Europa der Datensicherheit – Datenschutz-Grundverordnung muss rasch kommen

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Das EuGH-Urteil zu Safe Harbor ist eine mutige Entscheidung und stärkt den Datenschutz in Europa. Aus der Entscheidung müssen jetzt die richtigen Konsequenzen für einen bestmöglichen Schutz der Bürger in Europa gezogen werden. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf:

Wir brauchen ein Europa der Datensicherheit. In der Welt von Morgen sind Daten entscheidende Güter. Unternehmen müssen deshalb einer effektiven Aufsicht durch unabhängige Behörden unterliegen. Wer die Daten der europäischen Verbraucher verarbeiten und nutzen will, muss unsere Standards beachten – unabhängig davon, ob er in der EU oder außerhalb der EU sitzt.“

Notwendig ist es jetzt insbesondere, rasch die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu verabschieden. Mit der Grundverordnung werden Unternehmer aus Drittstaaten wie den USA stärker zur Beachtung des europäischen Datenschutzrechts verpflichtet. Auch muss der Maßstab für Datenübermittlungen an Stellen außerhalb der EU künftig ein gleichwertiges Datenschutzniveau sein. Der bisherige Maßstab eines lediglich angemessenen Schutzniveaus reicht nicht und ist im Übrigen zu unbestimmt.

Insbesondere die datenschutzrechtliche Einwilligung durch die Bürger muss im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung weiter präzisiert und gestärkt werden.

Scharf: „Die Entscheidung, ob ich meine Daten preisgebe, muss freiwillig erfolgen. Dies setzt klare Informationen über die beabsichtigte Erfassung und Nutzung der Daten voraus. Andererseits darf die Entscheidungsfreiheit nicht durch wirtschaftlichen Druck unangemessen eingeschränkt werden. Gerade die zunehmende Vernetzung von Gebrauchsgeräten, das sogenannte ‚Internet der Dinge‘, und die damit verbundene Erfassung von Daten aus dem persönlichen Lebensbereich machen klare Regeln und Grenzen notwendig. Verbraucher dürfen nicht unzulässig diskriminiert oder vom Zugang zu Leistungen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht zu einer Preisgabe von Daten über den eigentlichen Vertragszweck hinaus bereit sind.“

Eine aktuelle Befragung des Verbraucherschutzministeriums zeigt, dass es im Bereich Datensicherheit großen Handlungsbedarf gibt: Über 40 Prozent der Nutzer von sozialen Netzwerken gaben an, dass sie keinen genauen Überblick über die Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten in den Netzwerken haben. 44 Prozent der Nutzer lehnen es ab, dass Netzwerke erfassen, was Nutzer im Internet machen und dies mit deren Profil verknüpfen. Allerdings nutzen nur 25 Prozent Verschlüsselungstechnologien.

StMUV, Pressemitteilung v. 08.10.2015