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StMWi: Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner zur neuen vbw-Studie ‚Wirtschaftliche Auswirkungen des Luftverkehrsdrehkreuzes München auf Bayern‘

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Aigner: „Bayern braucht eine moderne und zukunftsgerichtete Infrastruktur“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. hat heute die Studie ‚Wirtschaftliche Auswirkungen des Luftverkehrsdrehkreuzes München auf Bayern‘ vorgestellt. Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner sieht in der Studie eine gute Argumentensammlung für die dritte Start- und Landebahn:

Der Bau der dritten Startbahn ist für die Zukunft des Wirtschaftsstandort Bayern von großer Bedeutung. Laut Studie sichert der Flughafen München schon jetzt im gesamten Freistaat 4,4 Milliarden Euro Wertschöpfung und fast 70.000 Arbeitsplätze. Gerade Bayern mit seiner hohen Bedeutung der Exportwirtschaft braucht eine moderne und zukunftsgerichtete Infrastruktur.“

Die vbw-Studie verdeutlicht, welche großen Auswirkungen ein leistungsfähiges internationales Drehkreuz auf die Wirtschaft im gesamten Freistaat hat und in welchem Wettbewerbsumfeld sich der Flughafen München behaupten muss. Der Ausbau des Flughafens und insbesondere der Bau der dritten Start- und Landebahn ist laut Studie wesentliche Grundlage dafür, dass auch in Zukunft Wohlstand und Beschäftigung im gesamten Freistaat nicht nur erhalten, sondern auch erhöht werden können. Von großer Bedeutung für die effektive Nutzung des Flughafens sei zudem die Erreichbarkeit über Straße und Schiene. Die Optimierung der landseitigen Verkehrsinfrastruktur und die dadurch bewirkte Verringerung der Fahrzeit zum Flughafen würde die Standortqualität signifikant erhöhen, so die Ministerin weiter.

Aigner weiter: „Bayern darf nicht ins Hintertreffen geraten. Wir brauchen dringender denn je eine florierende Wirtschaft, um die aktuell großen Herausforderungen finanziell zu meistern. Wir brauchen Zukunftsinvestitionen in Verkehrsinfrastrukturen, um die Standortstärke Bayerns, die hohe Lebensqualität sowie die globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“

StMWi, Pressemitteilung v. 16.10.2015