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Staatskanzlei: Umsetzungsstand des Ausbaus der Erstaufnahme von Asylbewerbern in Bayern

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Sozialministerin Müller: „Ausbau der Erstaufnahme kommt voran, aber weiterhin große Kraftanstrengung vonnöten / Kasernen müssen verstärkt zur Unterbringung genutzt werden / Bewältigung der Flüchtlingskrise erfordert dauerhafte und nachhaltige Begrenzung des Zustroms“

Der Ministerrat hat sich heute mit dem Bericht von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller zum Umsetzungsstand des Ausbaus der Erstaufnahme von Asylbewerbern in Bayern befasst.

Die Kapazitäten in der Erstaufnahme hat Bayern kontinuierlich weiter ausgebaut.

Müller: „Wir haben in Bayern in allen sieben Regierungsbezirken Erstaufnahmeeinrichtungen. Alleine seit 15. September wurden ca. 3.000 zusätzliche Plätze in der Erstaufnahme geschaffen. Damit stehen derzeit rund 16.000 reguläre Erstaufnahmeplätze zur Verfügung.“

Den Auftrag des Ministerrats, die Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis Jahresende auf 15.000 auszubauen, hat das Sozialministerium damit bereits binnen eines Monats erfüllt. So konnten insbesondere neue Plätze im Fliegerhorst Fürstenfeldbruck, in der Aufnahmeeinrichtung Deggendorf, in der Pionierkaserne in der Oberpfalz, in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Bamberg und in der Alfred-Delp-Kaserne in Schwaben geschaffen werden sowie weitere Plätze in kleineren Einheiten. Bis Jahresende werden weitere 9.000 Plätze in der Erstaufnahme geschaffen. Bis Ende März 2016 sind nochmal 8.000 zusätzliche Plätze geplant. Außerdem wird auch das Ziel, die in Nutzung befindlichen Plätze des bayernweiten Notfallplanes sukzessive durch reguläre Kapazitäten abzulösen, weiter verfolgt. Auf den Notfallplan muss aber bei unerwartet hohen Zugangszahlen auch zukünftig zurückgegriffen werden.

Die Änderung des Bundesrechts durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (red. Hinweis: vgl. hier) gibt uns zwar die Möglichkeit, den Aufenthalt in der Erstaufnahme künftig deutlich zu verlängern. Das wollen wir nutzen, um die Anschlussunterbringung zu entlasten. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern sollen künftig gar nicht mehr in die Anschlussunterbringung verteilt werden, sondern direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen in ihre Heimatländer abgeschoben werden“, so die Ministerin.

Zur Steigerung der Aufnahmekapazitäten hat der Ministerrat zudem beschlossen, noch stärker Bundesliegenschaften, insbesondere Kasernen, zur Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen.

Müller: „Es ist nicht einzusehen, weshalb wir Wohnraum für Flüchtlinge suchen und anmieten müssen, wenn noch kostenfrei Kasernen zur Verfügung stehen. Hier gilt es, jetzt jede nutzbare, freie Unterbringungsmöglichkeit heranzuziehen.“

Solange es nutzbare Bundesimmobilien zur Flüchtlingsunterbringung im Einzugsbereich einer Gemeinde gibt, wird der Freistaat die Kosten für Neuvermietungen bei Flüchtlingsunterkünften künftig grundsätzlich nicht mehr erstatten.

Die Sozialministerin forderte erneut eine schnellwirksame Begrenzung des Flüchtlingszustroms:

Die dramatischen Ereignisse an der bayerisch-österreichischen Grenze in den vergangenen Tagen zeigen einmal mehr: Auch beim besten Willen und mit den größten Kraftanstrengungen aller Beteiligten können wir eine Herausforderung dieses Ausmaßes dauerhaft nur mit einer sofort wirksamen und nachhaltigen Begrenzung des Zuzugs bewältigen! Hier muss jetzt der Bund handeln!“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Asyl“ vgl. die entsprechenden Meldungen in chronologischer Reihenfolge.