Gesetzgebung

StMAS: Bundesweite Verteilung unbegleiteter Minderjähriger

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Sozialministerin Müller: „Wir haben in Bayern die Weichen gestellt“

Zum 1. November 2015 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Kraft. Dazu sagte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München:

Mit dem Gesetz wird nun endlich die von Bayern seit langem geforderte bundesweite Verteilung unbegleiteter Minderjähriger nach dem Königsteiner Schlüssel ermöglicht. Die damit verbundene Entlastung der bayerischen Kommunen muss nun schnell kommen. Denn die Verteilung dient auch dem Wohl der Jugendlichen, da in Bayern keine Kapazitäten in den Jugendhilfeeinrichtungen mehr frei sind.“

Bund und Länder sind jetzt gefordert, das Gelingen des Verteilungsverfahrens unverzüglich zu gewährleisten.

Wir stehen zu unserer Verantwortung und haben in Bayern rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zur Einführung des neuen Verteilungsverfahrens – einschließlich der gesetzlichen Voraussetzungen – getroffen“, so die Ministerin.

Durch Verordnung erfolgen weitere Konkretisierungen der bayernweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen. Insbesondere wird der gleiche Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt, der bereits für die Verteilung der übrigen Asylbewerber gilt.

Müller: „Mit der Umsetzung der bundesweiten Verteilung neu einreisender unbegleiteter Minderjähriger werden die bayerischen Kommunen finanziell und organisatorisch nachhaltig entlastet.“

In Bayern kommen besonders viele unbegleitete ausländische Minderjährige an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. Derzeit sind dies etwa 2.000 Kinder und Jugendliche pro Monat. Die Zugangszahlen steigen hier seit Jahren an: Kamen in den Jahren 2012 ca. 550, 2013 ca. 575 und 2014 noch 3.415 Neuzugänge, so erwarten wir 2015 bis zu 15.000 unbegleitete Minderjährige in Bayern. Damit versorgt Bayern mittlerweile die Hälfte der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Künftig werden die Kinder und Jugendlichen alsbald nach ihrem Aufgriff an weniger belastete Länder weitergeleitet und dort versorgt, bis sich die überproportionale Belastung Bayerns verringert hat.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.stmas.bayern.de//jugend.

StMAS, Pressemitteilung v. 30.10.2015

Redaktionelle Hinweise

Die in der Pressemitteilung angesprochene Verordnung zur bayernweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen wurde vom Landtag am 28.10.2015 im Rahmen der Änderung des GDVG ermöglicht; der Landtag folgte der entsprechenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses und nahm für die Verordnungermächtigung auch eine ursprünglich nicht vorgesehene Änderung des AGSG vor.

Zum Gang der Gesetzgebung nebst Stellungnahmen zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vgl. hier.