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Rezension: Kopp/Ramsauer, VwVfG (16. Aufl.)

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Rezension_Fotolia_91184109_S_copyright - passvon Ass. jur. Matthias Hensel, Universität Regensburg

Der im Jahr 1976 zum ersten Mal erschienene Kommentar wurde Ende September 2015 bereits zum 16. Mal aufgelegt. In diesen fast 40 Jahren hat sich der Kopp/Ramsauer zum Standardwerk im Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts entwickelt.

Eine große Stärke des mittlerweile jährlich erscheinenden Kommentars ist seine Aktualität. Diesem Anspruch wird auch die 16. Auflage gerecht, in die wieder zuverlässig Rechtsprechung und das verfahrensrechtlich relevante Schrifttum eingearbeitet wurden. U. a. aus dieser Aktualität resultiert die große Bedeutung des Kommentars für die Arbeit in Praxis, Ausbildung und Wissenschaft. Als zugelassener Kommentar für das zweite Staatsexamen können gerade Referendare bei ihren Examensklausuren von dieser Stärke profitieren. Dies gilt v. a. deshalb, weil in Bayern aktuelle Rechtsprechung häufig Gegenstand öffentlich-rechtlicher Examensklausuren ist.

Die Aktualität zeigt sich in der aktuellen Auflage besonders bei der Aufarbeitung der ersten Erfahrungen mit dem Planvereinheitlichungsgesetz vom 31.05.2013 (BGBl. I 1388 ff.). Dabei wird z. B. die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG in den Blick genommen und deren Umsetzung dargestellt (Baden-Württemberg hat als bisher einziges Bundesland eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des § 25 Abs. 3 VwVfG durch die Landesverwaltung erlassen). Skizziert werden auch Literaturstimmen, die diese Regelung v. a. wegen der Sanktionslosigkeit bei Nichtanwendung kritisieren (vgl. § 25 Rn. 30a).

Auch Änderungen im Bereich des verfahrensbezogenen Fachrechts wurden in die neue Auflage eingearbeitet. Insbesondere handelt es sich dabei um Neuregelungen im Bereich des Bau- und Umweltrechts, die in ihrem jeweiligen Bereich den allgemeinen Vorschriften vorgehen.

Ein anderer Schwerpunkt der Neubearbeitung liegt – wie auch schon bei den Vorauflagen (das Gesetz wurde schon bei der 14. Auflage eingearbeitet) – bei der Einarbeitung der Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung vom 23.07.2013 (BGBl. I 2749). Kern dieser Gesetzesänderungen war  § 3a Abs. 2 VwVfG, der es ermöglicht die gesetzliche vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen.

Besonderer Wert kommt der Aktualität des Kommentars vor dem Hintergrund des immer stärker werden Reformdrucks auf das Verwaltungsverfahrensrecht zu. Diese Entwicklung wird einerseits gefördert durch den technischen Wandel (z. B. den Einsatz elektronischer Kommunikation), der unmittelbar auch Einfluss auf die aktuelle Auflage hatte, andererseits durch den Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Verfahrensrecht, insbesondere geprägt durch die Rechtsprechung des EuGH. Es wird interessant sein zu sehen, welchen Einfluss das in Vorbereitung befindliche europäische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die deutschen Regelungen haben wird.

Hervorzuheben ist, dass der Kommentar auch in der 16. Auflage seine Kompaktheit bewahrt hat. Der Gesamtumfang (Kommentarteil und Sachverzeichnis) des Werks hat sich im Vergleich zur Vorauflage kaum gesteigert (von 1867 auf 1898 Seiten).

Diese für einen Kurz-Kommentar begrüßenswerte Kompaktheit hat allerdings zur Folge, dass nicht jede Problematik im Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts vertieft dargestellt werden kann. Beispielhaft sei dabei die Duldungsverfügung genannt, deren Kommentierung sehr knapp ausfällt (§ 35 Rn. 113). Dies hat zur Folge, dass neue Literaturstimmen in diesem Bereich keinen Niederschlag in der Kommentierung gefunden haben. Allerdings ist klarzustellen, dass die Kommentierungen trotzdem die notwendigen Informationen zur praktischen Handhabung der meisten Materien bereitstellen und der Kopp/Ramsauer damit seinem eigenen Anspruch einer praxisorientieren Kommentierung gerecht wird.

Es ist auch unvermeidbar, dass sich die Kompaktheit des Kommentars auf die Übersichtlichkeit der einzelnen Kommentierungen auswirkt. Allerdings wird versucht, dies durch einzelne gestalterische Maßnahmen auszugleichen. So ist es sehr hilfreich, dass einzelne Schlagworte innerhalb der Kommentierung durch Fettdruck hervorgehoben werden. Auch die Gliederung der Kommentierung zu Beginn jeder Norm hilft dem Leser sich zurechtzufinden. Als besonders hilfreich erweisen sich die Randnummernverweise in den abgedruckten Normen, die einer langen Suche nach der entscheidenden Stelle vorbeugen können.

Hinsichtlich Layout und der Struktur haben sich im Vergleich zur Vorauflage keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Hervorzuheben ist – wie schon bei den Vorauflagen – das detaillierte Sachverzeichnis, das ein schnelles Auffinden der gesuchten Kommentierung erleichtert.

Auch die bewährte Verweisung auf Landesvorschriften wurde in der aktuellen Auflage beibehalten. Ergeben sich bei einzelnen Vorschriften landesrechtliche Besonderheiten, werden diese in einem eigenen Abschnitt nach den Erläuterungen zu der entsprechenden Norm dargestellt. Als nützlich erweisen sich auch die Hinweise auf parallel ausgestaltete Normen anderer Verfahrensordnungen (z. B. des SGB X oder der AO). Durch die Verweisungen auf die Abgabenordnung kann etwa der Referendar im zweiten Staatsexamen – dem kein Kommentar zur Abgabenordnung zur Verfügung steht – die Kommentierung auch als Hilfestellung zur Lösung der Steuerrechtsklausur heranziehen

Insgesamt erfüllt damit auch die Neuauflage die Erwartungen. Der Kommentar ermöglicht jedem im öffentlichen Recht tätigen Juristen einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf die wichtigsten Informationen im Kernbereich dieses Rechtsgebiets und gehört damit zur Pflichtausstattung eines jeden Verwaltungsjuristen.

Kopp / Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwVfG; Kommentar, 16. Auflage, C.H. Beck 2015; XXXII, 1899 Seiten, Leinen, ISBN 978-3-406-68042-7, € 62,00

Net-Dokument BayRVR2015110301; Titelfoto: (c) bogdanvija – Fotolia.com 

Redaktionelle Anmerkung

Autorenfoto_HenselAss. jur. Matthias Hensel ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Gerrit Manssen, Universität Regensburg.