Gesetzgebung

StMFLH: 10.000 freie WLAN-Hotspots für ganz Bayern bis 2020

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Freistaat investiert 10 Millionen Euro // Kennung „@BayernWLAN“ // WLAN-Zentrum in Straubing // Bund muss Störerhaftung beseitigen

Der Freistaat Bayern soll bis 2020 mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien WLAN-Hotspots überzogen werden.

Mindestens 10.000 freie WLAN-Hotspots sollen in ganz Bayern entstehen, 100 noch in diesem Jahr. Damit ist der Freistaat WLAN-Land Nr. 1 in Deutschland“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Vorstellung des Konzepts „BayernWLAN“ am Donnerstag (5.11.) in München mit.

Mit dem BayernWLAN erhält jede Gemeinde die Möglichkeit, Bürgern und Touristen an ihren attraktiven Plätzen die digitale Welt zu erschließen.

Der Freistaat investiert rund 10 Millionen Euro, um allen Bürgern ein offenes und kostenfreies WLAN-Angebot zu ermöglichen. Gerade für den ländlichen Raum ist freies WLAN ein echter Standortvorteil. Damit stärken wir weiter die digitale Chancengleichheit und sorgen für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern“ so Söder.

Noch in diesem Jahr richtet das Finanzministerium die ersten Hotspots an 100 Standorten im Bereich des Finanzressorts ein: eine staatliche Behörde in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt, darunter 10 Schlösser und Burgen, sowie zusätzlich auf 15 Schiffen der staatlichen Seenschifffahrt erhalten einen Hotspot. Erste Kommunen, z. B. Freyung, Hersbruck, Straubing, Vilshofen und Weiden, nehmen an der Erprobung teil. Ab Anfang 2016 wird das Netz aus frei zugänglichen Hotspots dann kontinuierlich verdichtet. Alle geeigneten staatlichen Behörden und kommunalen Standorte sollen mit freiem WLAN ausgestattet werden. So entsteht ein enges Netz an 5.000 Standorten in ganz Bayern mit über 10.000 Zugangspunkten. Außerdem bietet der Freistaat den Kommunen bei deren eigenem Ausbau von freiem WLAN attraktive Rahmenbedingungen: Kommunen sollen den Rahmenvertrag des Freistaates nutzen und über das WLAN-Zentrum des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eigene Hotspots erschließen können.

Koordiniert wird der Aufbau des BayernWLAN durch ein WLAN-Zentrum in Straubing. Das neue WLAN-Zentrum wird die Kommunen vom Antrag über die Planung bis zur Umsetzung beraten und betreuen. Es ist einheitlicher Ansprechpartner für die Kommunen. Diese stellen ihre Standorte für die Erschließung mit Hotspots zur Verfügung. Welcher Standort das ist, kann der Bürgermeister vor Ort frei entscheiden. Die Kommune gestattet die Anbringung der Accesspoints und trägt die Betriebskosten. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Ersteinrichtung.

Der Einstieg in das freie WLAN ist leicht und praktisch: Jeder Hotspot heißt „@BayernWLAN“. Die Startseite sieht immer gleich aus. Es sind keine Passwörter und keine Anmeldedaten erforderlich. Das Konzept sieht vor, dass ein privates Unternehmen den Betrieb der Hotspots übernimmt. Der Datenschutz wird garantiert. Jugendschutz ist selbstverständlich durch entsprechende Jugendschutzfilter des Unternehmens.

Außerdem forderte Söder den Bund auf, den Gesetzentwurf zur Störerhaftung nachzubessern.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Störerhaftung ist ein erster Schritt, geht aber nicht weit genug“, so Söder.

Ziel ist eine Nachbesserung im Bundesrats-Verfahren dahingehend, dass die Haftungsfreistellung generell für alle Anbieter von WLAN-Zugängen gilt und ein angemessener Schutz des Urheberrechts durch Belehrungspflichten der WLAN-Betreiber gewährleistet wird.

Damit könnten schon bestehende Hotspots auch für eine breitere Nutzung freigeschalten werden und das Hotspot-Netz wird noch enger“, so der Finanzminister.

StMFLH, Pressemitteilung v. 05.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Die Störerhaftung ist Bestandteil des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes, der als TOP 30 auf der Tagesordnung der morgigen Bundesratssitzung steht. Zu Gang und Stand des Gesetzgebungsverfahrens (ggfls. nebst weiterer Stellungnahmen) vgl. hier.