Gesetzgebung

Bundesregierung: Erstes Ergebnis der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz – Deutsche Position zur Zukunft der audiovisuellen Mediendienste (AVMD-RL)

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Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Professor Monika Grütters, sowie die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, haben heute der Europäischen Kommission das deutsche Positionspapier zur anstehenden Überarbeitung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) übermittelt. Das Papier wurde im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz durch die unter gemeinsamem Vorsitz der Beauftragten der Bundes-regierung für Kultur und Medien und der Staatskanzlei Bayern stehende Arbeitsgruppe zur AVMD-Richtlinie erarbeitet.

Für Bund und Länder ist eine zukunftstaugliche Medienregulierung, die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und somit die Revision der AVMD-Richtlinie ein Anliegen oberster Priorität. Die Digitalisierung der Medienlandschaft führt zu einem tiefgreifenden Wandel, der sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer als auch für die Medienwirtschaft gleichermaßen Chancen und Herausforderungen bietet. Die zunehmende Vermischung von linearen (TV) und nicht-linearen (Videoabrufdiensten) Inhalten stellt die geltende Medienregulierung in Frage. Bisher aus gute Grund abgestuft regulierte Bereiche können nunmehr auf einem Bildschirm zusammentreffen und sind für die Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr zu unterscheiden. Dadurch verändern sich auch Wettbewerbsstrukturen.

Monika Grütters erklärte: „Wir wollen die Medienvielfalt bewahren und für alle Medienanbieter faire Wettbewerbschancen schaffen, und zwar unabhängig vom Weg der Verbreitung. Die Fernsehzentriertheit der bisherigen Regelungen sind überholt. Eine zeitgemäße Regulierung muss technikneutral erfolgen und der Konvergenz der Medien Rechnung tragen. Hierbei wollen wir auch eine Stärkung des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes erreichen. Ich freue mich, mit dieser gemeinsamen Bund-Länder Positionierung den kommenden Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur AVMD aktiv mitzugestalten.“

Malu Dreyer sagte hierzu: „ Oberstes Ziel und verfassungsrechtlicher Auftrag der Länder ist der Erhalt von Vielfalt und kommunikativer Chancengleichheit auch in einem konvergenten Medienumfeld. Auch die Schaffung von Planungssicherheit für die in Deutschland ansässigen Medienunternehmen ist für uns von großer Bedeutung. Im Rahmen der Revision der AVMD-Richtlinie wird es um eine technologieneutrale Ausgestaltung der Regelungen gehen. Wir werden uns im Rahmen der Verhandlungen für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde und auf den Jugend- und Verbraucherschutz einsetzen. Gleichzeitig streben wir eine Liberalisierung der Werbezeitbestimmungen an, um faire Wettbewerbsbedingungen für die Medienunternehmen zu schaffen.“

Das Positionspapier (PDF, 416 KB) enthält Vorschläge zu allen Regelungsgebieten der AVMD-Richtlinie, unter anderem die folgenden:

  • Grundlegende Bestimmungen wie Jugendschutz, Verbraucherschutz oder das Verbot von Hassreden sollen auf alle audiovisuellen Angebote ausgeweitet werden. Neben den schon heute erfassten redaktionellen sollen zukünftig auch nicht-redaktionell verantwortete geschäftsmäßig erbrachte audiovisuelle Dienstleistungen zur Einhaltung dieser grundlegenden Werte verpflichtet werden. In Deutschland gilt dies schon in den meisten Fällen, auf EU-Ebene aber noch nicht.
  • Eine Unterscheidung von linearen und nicht-linearen Angeboten ist mit Blick auf die crossmedialen Gegebenheiten nicht mehr realitätsgerecht und soll aufgegeben werden. Dazu gehört auch die weitgehende Liberalisierung von Werbezeitbegrenzungen. Dies soll den bereits bestehenden Wettbewerbsverzerrungen für Inhalteanbieter entgegenwirken.
  • An einem starken Herkunftslandprinzip als einem Grundpfeiler der Richtlinie soll auch weiterhin festgehalten werden. Dieses Prinzip bedeutet Rechtssicherheit für alle Medienunternehmen, da sie nur die Vorgaben eines einzigen Landes in der EU erfüllen müssen.
  • Darüber hinaus fordert Deutschland eine Klarstellung, dass die AVMD-Richtlinie nicht die Finanzierung nationaler Filmfördersysteme behindert. Hintergrund ist, dass die großen Anbieter für Videoabrufdienste mit Sitz im Ausland zunehmend auch den deutschen Markt dominieren und sich daher – wie die inländischen Anbieter – an der deutschen Filmförderung finanziell beteiligen sollen.

Ziel der AVMD-Richtlinie ist ein europäischer Binnenmarkt für Fernsehen und Videoabrufdienste (Video on Demand). Dazu legt sie Mindeststandards an gemeinsamen Regeln in Bereichen wie Werbung, Jugendschutz, Aufstachelung zum Hass oder Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen fest, die in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienvorschlag für das erste Halbjahr 2016 angekündigt.

Die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz wurde Ende letzten Jahres durch Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eingesetzt. Für die Länderseite koordiniert das Vorsitzland der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz, für den Bund liegen Vorsitz und Koordinierung bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Das vollständige Positionspapier ist online abrufbar unter: www.kulturstaatsministerin.de.

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 06.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Derzeit befindet sich der Antrag auf Zustimmung zum 17. RÄndStV im parlamentarischen Verfahren (zum aktuellen Stand vgl. hier). Dieser spezifiziert u.a. den Begriff der „Niederlassung“ und greift dabei auf die in der AVMD-Richtlinie (RL 2010/13/EU) enthaltenen Kriterien zurück (Genaueres: vgl. hier unter „Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags“).