Gesetzgebung

EU-Kommission: EU-Kommission debattiert über Vollendung der Bankenunion

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Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) über die nächsten Schritte zur Vollendung der Bankenunion diskutiert.

Die Vollendung der Bankenunion ist für eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) unabdingbar. Am 24. November will die Kommission einen Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem vorlegen, begleitet von einer Mitteilung, in der weitere konkrete Maßnahmen zum künftigen Abbau von Risiken im Finanzsystem dargelegt werden.

Im kürzlich vorgelegten Bericht der fünf Präsidenten wurden eine Reihe von Maßnahmen zur weiteren Stärkung der WWU dargelegt. Eine davon besteht darin, durch schrittweise Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems auf eine Einlagensicherung auf europäischer Ebene hinzuarbeiten. Ein solches System würde die Verbindung zwischen Banken und Staaten lockern und dadurch die Finanzstabilität einen großen Schritt voranbringen. Es würde die Einlagen der Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Standort ihrer Bank auf europäischer Ebene schützen und so das Vertrauen erhöhen. In einem ersten Schritt würde es auf einem Rückversicherungssystem beruhen.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte:

Ein stabiles Finanzsystem ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und wirtschaftliche Konvergenz. Wir müssen die Bankenunion vollenden, denn sie stellt eine der Stützen für eine widerstandsfähige und dynamische Wirtschafts- und Währungsunion dar. Die heutigen Diskussionen innerhalb der Kommission verdeutlichen unsere Entschlossenheit, noch in diesem Jahr die ersten Schritte hin zu einem EU-Einlagensicherungssystem vorzuschlagen. Parallel dazu werden wir auf den weiteren Abbau von Risiken im Bankensektor hinarbeiten.“

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill ergänzte:

Wir sind uns alle darüber einig, dass die Bankenunion noch unvollendet ist. Neben der Aufsicht und der Abwicklung benötigen wir auch eine wirkungsvolle Einlagensicherung. Indem wir ein solches System auf europäischer Ebene schrittweise schaffen, können wir das Vertrauen der Einleger in ihre Banken stärken und die Verbindung zwischen Banken und ihren Staaten weiter lockern.“

Finanzstabilität und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sind Grundvoraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum. Wie im Bericht der fünf Präsidenten angeregt, wird der Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem zunächst eine Rückversicherung für die nationalen Systeme vorsehen und erst längerfristig ein umfassendes europäisches Einlagensicherungssystem anstreben.

Wenngleich auf nationaler Ebene bereits Einlagensicherungssysteme bestehen, die pro Bank 100 000 Euro pro Person bzw. Bankkonto abdecken, sind diese auf europäischer Ebene doch nicht durch ein gemeinsames System abgesichert.

Ein europäisches Einlagensicherungssystem würde helfen, das Vertrauen der Einleger in Banken der gesamten Bankenunion zu stärken. Es würde dazu beitragen, dass alle nationalen Einlagensicherungssysteme über ausreichende Mittel verfügen, um für Krisenzeiten gewappnet zu sein, und so den Druck auf die Banken verringern und die unheilvolle Verbindung zwischen Banken und Mitgliedstaaten weiter lockern.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle Mitgliedstaaten die vereinbarten Bankenunion-Vorschriften vollständig umsetzen. Am 24. November wird die Kommission begleitend zu ihrem Vorschlag zur Einlagensicherung konkret darlegen, wie sich Risiken im Finanzsystem im Allgemeinen und in der Bankenunion im Besonderen weiter abbauen lassen.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 11.11.2015