Gesetzgebung

StMAS: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bei Callcentern

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Arbeitsministerin Müller: „Callcenter und digitale Dienstleistungen sind für den Wirtschaftsstandort Bayern von großer Bedeutung und müssen erhalten bleiben“

Callcenter sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und bedeutende Arbeitgeber in Bayern. Ich begrüße daher die heutige Entscheidung aller Bundesländer auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Erfurt, telefonische und elektronische Dienstleistungen auch an Sonn- und Feiertagen im bisherigen Umfang zuzulassen. Die Bundesregierung wird nun gebeten, dies entsprechend zu regeln“, so Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller und weiter:

„Ich schätze das hohe Gut der Sonn- und Feiertagsruhe. Hier gilt es aber auch die Interessen der Menschen zu berücksichtigen, deren Lebensgrundlage auf dem Spiel steht.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 26. November 2014 Teile der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung, in der unter anderem eine Ausnahme für zulässige Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bei telefonischen und elektronischen Dienstleistungen geregelt war, für unwirksam erklärt. Da auch andere Länder, darunter Bayern, hierzu vergleichbare Regelungen getroffen haben, führte das Urteil zu Unsicherheit, ob diese Regelungen weiterhin aufrechterhalten werden können.

Unser Ziel ist es, diese Betriebe und damit Beschäftigung und Wirtschaftskraft im Freistaat Bayern zu erhalten. Hier geht es um die Sicherung der Beschäftigung. Eine solche Regelung kann nur die Bundesregierung treffen. Jetzt ist Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gefordert, dies umzusetzen“, so Müller abschließend.

Eine Verordnung zur Sicherung der Beschäftigung kann durch die Bundesregierung auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 2c Arbeitszeitgesetz erlassen werden.

StMAS, Pressemitteilung v. 19.11.2015

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