Gesetzgebung

Bundesregierung: Bürokratieabbau – Weitere Entlastungen für Wirtschaft und Verwaltung im 3. Quartal

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Der Bürokratiekostenindex (BKI), der die Entwicklung der jährlichen Kosten aus Dokumentations- und Meldepflichten zeigt, ist 2015 erstmalig auf einen Wert unterhalb seiner Ausgangsbasis von 100 gefallen. Derzeit liegt er bei 98,7 Punkten. Sein Absinken wurde durch vier wesentliche Regelungsvorhaben mit einer Gesamtentlastung von rund 900 Mio. Euro erreicht: Dazu zählen neben dem Bürokratieentlastungsgesetz (-500 Mio. Euro), der Modernisierung des Vergaberechts (-185 Mio. Euro), der Optimierung des Meldeverfahrens in der Sozialversicherung (-125 Mio. Euro) auch die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie (-87 Mio. Euro).

Zwar waren zeitgleich auch notwendige belastende Regelungen zu treffen, die hauptsächlich durch die Umsetzung von EU-Richtlinien entstanden, z.B. Umsetzung der Elektroschrott-Richtlinie (+83 Mio. Euro) oder Umsetzung der Wohnimmobilien-Richtlinie (+36 Mio. Euro). Insgesamt konnte die Wirtschaft im Saldo um 720 Mio. Euro netto von Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet werden.

Staatsminister Helge Braun, MdB, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, betont:

Die Entlastung der Wirtschaft ist für die Bundesregierung ein wichtiges Politikziel. Der deutliche Rückgang bei den Bürokratiekosten belegt, dass sich unsere Anstrengungen lohnen. Dadurch realisieren wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen und geben den Unternehmen Zeit und Geld zurück, damit sie sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.“

Dies hat zudem auch Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft, der im dritten Quartal um 886 Mio. Euro sinkt. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zurückzuführen, das die Wirtschaft um rund 950 Mio. Euro entlastet. Damit ergibt sich für die ersten neun Monate des Jahres 2015 ein Rückgang von rund 1,3 Mrd. Euro. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist im dritten Quartal ebenfalls um 141 Mio. Euro zurückgegangen. Für die ersten neun Monate des Jahres ist somit eine Entlastung der Verwaltung um 85 Mio. Euro bilanziert.

Der Erfüllungsaufwand ist die umfassendste Größe für die Bewertung und Darstellung von Bürokratie. Er schließt den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten ein, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. Kosten aus Informationspflichten sind Teil des gesamten Erfüllungsaufwandes.

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 20.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Der Bürokratiekostenindex (BKI) wurde 2012 eingeführt und ist Baustein des Programms „Bürokratie­abbau und bessere Rechtsetzung“ der Bundes­regierung. Weitere Informationen, wie z.B. den Verlauf des BKI, finden Sie hier.