Sachgebiet: Steuerrecht (Verwaltungsprozessrecht) / BFH I R 85/13 – Urteil vom 25.11.2015 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das FA verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis.