Gesetzgebung

BMI: IT-Planungsrat beschließt Einrichtung eines Projekts für ein medienbruchfreies digitalisiertes Asylverfahren

©pixelkorn - stock.adobe.com

Wich­ti­ger Schritt zur wei­te­ren Be­schleu­ni­gung von Asyl­ver­fah­ren
Die für Informationstechnik zuständigen Vertreter des Bundes und der Länder haben in einer Sondersitzung des IT-Planungsrats am 30. November 2015 auf Initiative des Bundes einstimmig die Einrichtung eines Projekts für ein medienbruchfreies digitalisiertes Asylverfahren beschlossen. Bund und Länder erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen ein einheitliches Verfahren von der Registrierung des Einreisenden beim Erstkontakt bis zur etwaigen Integration in den Arbeitsmarkt.

Klaus Vitt, neuer CIO der Bundesregierung und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, zeigt sich mit den Ergebnissen der Sitzung zufrieden:

Nur gemeinsam können wir die großen Herausforderungen meistern, vor die uns die aktuelle Situation der vielen in unserem Land nach Schutz suchenden Menschen stellt. Dazu haben wir heute einen wichtigen Schritt getan.“

Der bayerische Finanzstaatssekretär Albert Füracker fügt hinzu:

Das Thema Asyl stellt uns vor sehr große Herausforderungen. Eine schnelle, pragmatische und unkomplizierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ist deshalb unabdingbar. Wir müssen genau prüfen, ob und wie wir unsere IT besser vernetzen können, um möglichst effizient zu sein und rasche Fortschritte zu erreichen.“

Ziel des Vorhabens ist es, die Verfahrensdauer vom Grenzübertritt bis zur Entscheidung über den Asylantrag von derzeit durchschnittlich ca. fünf Monaten signifikant zu verkürzen. Vor allem muss die Registrierung der Ankommenden frühzeitig erfolgen und wiederholte Datenerfassungen überflüssig machen. Die erforderlichen Angaben über die Einreisenden sollen einmalig erfasst und gespeichert werden, u.a. Name, Herkunftsland, Lichtbild und Fingerabdrücke. Die am Verfahren beteiligten Behörden sollen auf diese Daten Zugriff gemäß ihrer Befugnisse erhalten. Die Asylsuchenden sollen eine fälschungssichere Bescheinigung über ihre Registrierung erhalten, den so genannten „Ankunftsnachweis“. Die Vorlage dieses Dokuments soll grundsätzlich Voraussetzung sein für den Bezug von Leistungen und das Stellen eines Asylantrages. Mit der Registrierung soll ein Sicherheitsabgleich, angelehnt an das Verfahren für Visa-Antragsteller aus konsultationspflichtigen Staaten, eingeleitet werden.

In einem ersten Schritt werden ein Ersterfassungssystem und ein Kerndatensystem implementiert. Die bestehenden IT-Anwendungen werden besser miteinander verknüpft und so erste Effizienzgewinne realisiert. Die Anbindung weiterer Verfahrensbeteiligter erfolgt in einem zweiten Schritt.

Das Bund-Länder-Projekt dient der Umsetzung eines Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 24. September 2015 (PDF, 161 KB). Darin haben sich Bund und Länder dazu verpflichtet, die weitere Digitalisierung des Asylverfahrens gemeinsam voranzutreiben. Die Regierungen antworten damit auf den kontinuierlichen Flüchtlingszustrom und die damit einhergehende Überlastung der bisherigen Verwaltungsverfahren.

Erforderliche gesetzliche Regelungen sollen insbesondere durch Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes und des Asylgesetzes erfolgen. Der Bund plant, diese Änderungen noch 2015 in die parlamentarische Beratung einzubringen (Datenaustauschverbesserungsgesetz).

BMI, Pressemitteilung v. 30.11.2015