Gesetzgebung

GVBl (15/2015): Gesetz zur Änderung des BayVersG und des PAG verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) und des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) v. 23.11.2015 wurde am 30.11.2015 verkündet (GVBl S. 410). Es tritt am 01.12.2015 in Kraft.

Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz auf seiner 57. Plenarsitzung am 12.11.2015 ohne Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen (es wurde lediglich das Datum des Inkrafttretens hinzugefügt).

Das Gesetz sieht bei Verstößen gegen das Schutzwaffen- und Vermummungsverbot schärfere Sanktionen vor: So sollen vormals als Ordnungswidrigkeit eingestufte Verstöße nunmehr als Straftaten verfolgt werden bzw. vormals als Ordnungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 2 BayVersG eingestufte Handlungen nunmehr als Ordnungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 1 anzusehen sein. Darüber hinaus soll Klarheit bei den Zuständigkeiten geschaffen werden: Die Neufassung von Art. 24 Abs. 2 BayVersG sieht ab Beginn der Versammlung die kumulative Zuständigkeit von Versammlungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden) und Polizei vor. Das VG Regensburg hatte im Hinblick auf die bisherige Rechtslage entschieden, dass die Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde ab Beginn einer Versammlung durch die Zuständigkeit der Polizei verdrängt werde, was vom Gesetzgeber jedoch nicht intendiert war.

Geändert wurde auch Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 PAG und damit die Befugnis der Polizei zur Identitätsfeststellung an Kontrollstellen, die errichtet wurden, um Straftaten nach dem BayVersG zu verhindern.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).