Gesetzgebung

GVBl (15/2015): Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) verkündet

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts v. 10.11.2015 wurde am 30.11.2015 verkündet (GVBl S. 414). Sie tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Die Verordnung erhält eine amtliche Kurzbezeichnung (Durchführungsverordnung Wohnungsrecht – DVWoR).

Sie enthält insbesondere eine Neufassung der Anlage zu § 3 Abs. 1 DVWoR. Diese Anlage benennt die Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf, in denen der Verfügungsberechtigte eine frei oder bezugsfertig werdende Wohnung im Sinn des Art. 1 Satz 1 BayWoBindG nur einem Wohnungssuchenden überlassen darf, der von der zuständigen Stelle benannt worden ist.

Ass. iur. Klaus Kohnen