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StMAS: Bilanz bundesweite Verteilung unbegleiteter Minderjähriger

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Sozialministerin Müller: „Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen in unsere Nachbarländer gut angelaufen“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller zog heute in München Bilanz:

Vier Wochen nach dem Start der bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen zeigen uns die Zahlen, dass die Verteilung in unsere Nachbarländer gut angelaufen ist. Seit 1. November konnten bereits etwa 360 Kinder und Jugendliche von Bayern nach Baden-Württemberg und Sachsen verteilt werden. In dieser Woche wurden bereits über 450 weitere unbegleitete Minderjährige zur Verteilung angemeldet. Wir sind unseren Nachbarländern für die äußert gute Kooperation und ihre Bereitschaft, Kinder und Jugendliche aus Bayern zügig zu übernehmen, sehr dankbar. In diesem Jahr sind schon über 14.600 unbegleitete Kinder und Jugendliche in Bayern eingereist. Vielerorts sind die Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten der Jugendhilfe ausgeschöpft. Um die jungen Menschen angemessen zu versorgen, benötigen wir dringend die Unterstützung anderer Länder.“

Seit 1. November 2015 werden erstmalig nach Bayern eingereiste unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche auf andere Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Das konkrete Verfahren zur Verteilung wurde mit den aufnehmenden Ländern Baden-Württemberg und Sachsen in kürzester Zeit abgestimmt. Bayern hat mit Verordnung weitere Konkretisierungen der Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen für Bayern festgelegt. So wurde für die landes- und bundesweite Verteilung eine bayerische Landesstelle eingerichtet, die sich sehr aktiv für die Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen und die Unterstützung der bayerischen Kommunen einsetzt. Verteilt werden können aber nur die von den Kommunen zur Verteilung angemeldeten unbegleiteten Minderjährigen. Die bayerischen Kommunen sind deshalb aufgefordert, neu ankommende unbegleitete Minderjährige nach dem Aufgriff der Landesstelle zur Verteilung zu melden.

Wir stehen zu unserer Verantwortung und haben in Bayern rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zur Einführung des neuen Verteilungsverfahrens getroffen. Der Freistaat übernimmt seit dem 1. November die volle finanzielle Verantwortung für die unbegleiteten Minderjährigen und entlastet dadurch seine Kommunen in erheblichem Umfang. Ferner dient die Verteilung dem Wohl der Kinder und Jugendlichen. Unbegleitete Minderjährige haben unterschiedliche Bedarfe, die sich von denen der ‚klassischen‘ Jugendhilfe unterscheiden. Jetzt sind vorrangig die anderen Länder dran, diese Bedarfe ebenfalls zu decken“, so die Ministerin abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 30.11.2015