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StMBW: Bayerns Bildungsministerium zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf

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Inklusion wird Schritt für Schritt umgesetzt

Die inklusive Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehört zu den Kernherausforderungen des bayerischen Schulwesens und dieser stellen sich das Ministerium, die Schulen und die Sachaufwandsträger. Konsequent, Schritt für Schritt, wird die Inklusion weiter umgesetzt. In dem Anliegen weiß sich das Ministerium auch mit Lehrerverbänden einig.

Die einzelnen Schüler stehen im Mittelpunkt

Bei den Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion stehen in Bayern die Schülerinnen und Schüler mit ihrem konkreten Förderbedarf im Mittelpunkt. Bayern folgt bei der Umsetzung der inklusiven Förderung daher dem Grundsatz „Inklusion – eine Vielfalt schulischer Angebote“: D. h. in Bayern werden unterschiedliche Formen inklusiven Unterrichts praktiziert. Förderschulen bleiben als Kompetenzzentren und Lernorte bestehen. Sie können nach Beschluss des Bayerischen Landtags auch das Profil „Inklusion“ erhalten.

Fakten dokumentieren Fortschritte

Die Fakten dokumentieren Fortschritte bei der Inklusion:

  1. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Regelschule zu besuchen, steigt kontinuierlich. Waren es im Schuljahr 2012/2013 noch rund 18.200 Schülerinnen und Schüler, die an allgemeinbildenden Regelschulen sonderpädagogisch gefördert wurden, so sind es heute schon gut 20.000. Die meisten davon werden an ihrer Schule vor Ort unterrichtet. Dazu kommen rund 2.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, die nach dem Partnerklassenkonzept oder in der offenen Klasse der Förderschule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden.
  2. Die Anzahl der Schulen mit dem Profil Inklusion ist zum Schuljahr 2015/2016 um rund ein Drittel gestiegen. Im Schuljahr 2015/2016 haben 212 Schulen das Schulprofil Inklusion entwickelt. Unter diesen befinden sich 27 Förderschulen.
  3. Zum Schuljahr 2015/2016 wurden wie bereits in den vergangenen vier Schuljahren weitere 100 Planstellen für die Inklusion bereitgestellt – damit seit 2011 insgesamt zusätzlich 500 Planstellen. Diese Lehrkräfte werden vorwiegend an den Schulen mit dem Profil Inklusion eingesetzt.
  4. Das bundesweit einzigartige Modellprojekt „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“ (IBB), das die Stiftung Bildungspakt Bayern im Schuljahr 2012/2013 zusammen mit dem Bayerischen Kultusministerium gestartet hat, wird im Schuljahr 2015/2016 fortgeführt. Allgemeine Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung entwickeln Modelle, wie inklusiver Unterricht an beruflichen Schulen bestmöglich gestaltet werden kann.
  5. Derzeit bieten Lehrkräfte von Grund-, Mittel- und Förderschulen an 75 Standorten, und damit an rund 20 Standorten mehr als im vergangenen Schuljahr, schulartübergreifend Inklusionsberatung an den Staatlichen Schulämtern an.
  6. Die Schulstadt Kempten wurde im November zur „Modellregion Inklusion“. Sie hat sich in besonderer Weise auf den Weg gemacht, Inklusion an den Schulen zu verwirklichen und dazu verschiedene Ansätze inklusiven Unterrichts entwickelt.
  7. Das Kultusministerium hat einen wissenschaftlichen Beirat für die Inklusion eingerichtet, dem Wissenschaftler der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München angehören. Dieser hatte im Schuljahr 2012/2013 einen „Leitfaden“ zur inklusiven Schulentwicklung vorgelegt. Der wissenschaftliche Beirat setzt seine Arbeit bis 2018 fort.

Bayerns Weg fraktionsübergreifend beschlossen

Im Jahr 2011 hatte der Bayerische Landtag fraktionsübergreifend ein Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderung beschlossen. Danach besteht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein grundsätzlich gleichberechtigter Zugang zur Regelschule. Schulartspezifische Regelungen für Aufnahme, Vorrücken, Schulwechsel und Prüfungen bleiben in Kraft.

StMBW, Pressemitteilung v. 02.12.2015