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StMUV: Mitarbeiter des Landratsamts im Fall Bayern-Ei suspendiert / Ministerium leitet Sofortmaßnahmen ein

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Nach umfassenden Ermittlungen, die das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vollumfänglich unterstützt hat, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg heute die Amtsräume des Landratsamtes Straubing-Bogen durchsucht. Ermittelt wird gegen einen Mitarbeiter des Landratsamtes, dem mögliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Fall Bayern-Ei vorgeworfen werden. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betont:

Kriminelles Verhalten hat in Behörden keinen Platz. Es ist nicht hinnehmbar, dass einzelne Mitarbeiter durch individuelles Fehlverhalten die konsequente Arbeit in den Behörden vor Ort diskreditieren. Wir werden bei kriminellem Verhalten mit allen rechtlich möglichen Disziplinarmaßnahmen durchgreifen. Hier brauchen wir aber auch das scharfe Schwert des Strafrechts.“

Auch für den Mitarbeiter, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, gelte aber bis zu einer Verurteilung wie für jeden Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die zuständige Regierung von Niederbayern angewiesen, den betreffenden Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung von seinen Amtsgeschäften zu suspendieren. Außerdem wurde die Regierung von Niederbayern vom Staatsministerium angewiesen, den Fall umfassend aufzuklären und ein Personalkonzept umzusetzen. Zeitgleich wird die Spezialeinheit des LGL ab sofort bayernweite Stichprobenkontrollen zur Qualitätssicherung der Kontrollen durchführen. Ministerin Scharf kündigte außerdem umgehende Änderungen im behördlichen Vollzug vor Ort an:

Wir werden die Schlagkraft ortsunabhängiger Behörden wie dem bayernweit tätigen LGL deutlich erhöhen.“

StMUV, Pressemitteilung v. 03.12.2015