Gesetzgebung

BMI: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken

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Bundesregierung be­schließt An­kunfts­nach­weis

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) beschlossen.

Bundesinnenminister de Maizière erklärt dazu:

Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die ankommenden Personen schnell und identitätssichernd zu registrieren. Wir müssen wissen, welche Flüchtlinge nach Deutschland kommen und wir wollen entscheiden, wo ihr Asylverfahren durchgeführt wird. Die Daten werden dann unmittelbar elektronisch Wege den berechtigten öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt. Damit werden wir schneller bei der Erfassung. Beides wird also dazu beitragen, die Asylverfahren zu beschleunigen und das Flüchtlingsaufkommen besser zu steuern.“

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Asyl- und Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, früher als bisher zu registrieren sowie die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen den berechtigten öffentlichen Stellen im Rahmen der erforderlichen Aufgabenerfüllung medienbruchfrei zur Verfügung zu stellen. Zur besseren Identifizierung der Asylsuchenden erhalten diese künftig eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung. Dieser sog. Ankunftsnachweis ist auch die Voraussetzung für den Bezug von Leistungen.

Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Regelungen

Verbesserungen bei der Datenerhebung

Für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt eingereiste und unerlaubt aufhältige Personen werden künftig zu den bereits heute schon im Ausländerzentralregister zu speichernden Grundpersonalien zusätzliche weitere Daten gespeichert. Neu hinzu kommen etwa die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, der Staat, aus dem die Einreise erfolgt ist, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie Informationen zu durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Die Daten werden künftig früher, das heißt nach Möglichkeit bereits bei dem ersten Kontakt erhoben und zentral in einem Kerndatensystem gespeichert. Der Kreis der Behörden, die die Daten an das zentrale Kerndatensystem übermitteln, wird auf alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen befugte Stellen erweitert. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind dies vor allem die Aufnahmeeinrichtungen, die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder sowie die Ausländerbehörden.

Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle zur Registrierung befugten Stellen zudem mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (sog. Fast-ID) ausgerüstet. Über eine Sofortabfrage können diese Stellen damit unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Verbesserung des Datenaustauschs

Der Kreis der Behörden, die Daten aus dem zentralen Kerndatensystem erhalten, wird erweitert. Allen öffentlichen Stellen, die Daten aus dem Kerndatensystem für ihre Aufgabenerfüllung benötigen, werden die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Dies betrifft neben den Sicherheitsbehörden insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden. Diese Behörden sollen nicht nur zum Datenabruf aus dem Register berechtigt sein, sondern zusätzlich auch Befugnisse zur Übermittlung bzw. Aktualisierung von Daten erhalten (z. B. Informationen zur Teilnahme an einem Integrationskurs sowie zur Änderung der Anschrift).

Einführung eines Ankunftsnachweises

Zusätzlich wird die bereits bestehende Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet (künftig Ankunftsnachweis). Der Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unverzüglich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung ausgestellt. Die erfolgte Registrierung und die Vorlage des Ankunftsnachweises sollen grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.

Mit der Schaffung eines an das Konsultations-Verfahren zentraler Behörden (KZB-Verfahren) angelehnten Sicherheitsabgleichs sollen die Sicherheitsbehörden frühzeitig überprüfen können, ob zu einer Person insbesondere terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen. Dieser Sicherheitsabgleich soll unverzüglich nach Speicherung der Daten im Kerndatensystem erfolgen.

Die Wirksamkeit der mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossenen Maßnahmen soll nach einer Anlaufzeit unter Einbeziehung externen wissenschaftlichen Sachverstands überprüft werden. Der Gesetzentwurf enthält zu diesem Zweck eine Evaluierungsklausel.

BMI, Pressemitteilung v. 09.12.2015

Redaktionelle Hinweise

Der IT-Planungsrat hatte Ende November die Einrichtung eines Projekts für ein medienbruchfreies digitalisiertes Asylverfahren beschlossen. Die Pressemitteilung enthält weitere Informationen zum Datenaustauschverbesserungsgesetz.

Zum aktuellen Stand und zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier.

Zur Entwicklung im Kontext „Asyl und Migration“ vgl. die entsprechenden Meldungen in chronologischer Reihenfolge.