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BVerwG: Verwendungszulage nach Dienstpostenwechsel

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG 2 C 28.13 – Urteil vom 10.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Erhält ein Beamter eine Zulage gemäß § 46 Abs. 1 BBesG wegen der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben, so beginnt die 18-Monatsfrist bei einem Wechsel des Dienstpostens nicht erneut zu laufen, wenn der Beamte auch auf dem neuen Dienstposten dem höherwertigen Statusamt zuzuordnende Aufgaben wahrnimmt.