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Bayerischer Gemeindetag: Zweitwohnungsteuer – Urteil des VG München vom 29. Oktober 2015

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Mit Urteil vom 29. Oktober 2015 hat das Verwaltungsgericht München die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Bad Wiessee wegen angeblichen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für nichtig erklärt. Die konkrete Ausgestaltung des Steuersatzes in der Satzung führe zu einem in Relation zum Mietaufwand degressiven Steuerverlauf.

Der Bayerische Gemeindetag hält die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend. Die Gemeinde Bad Wiessee wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof voraussichtlich im kommenden Jahr entscheiden wird. Der Bayerische Gemeindetag ist zuversichtlich, dass die Entscheidung des VG München keinen Bestand haben wird und empfiehlt daher, beim Maßstab Jahresnettokaltmiete weder Änderungen an den bestehenden Zweitwohnungsteuersatzungen vorzunehmen noch etwaigen Widersprüchen von Steuerschuldnern abzuhelfen.

Ansprechpartner: Wilfried Schober, Tel. 089/36 00 09 30, E-Mail: wilfried.schober[ät]bay-gemeindetag.de.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 11.12.2015