Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Entwurf für Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes

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Innenminister Joachim Herrmann: „Gesetz verbessert die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden / Rahmen für Einsatz von V-Leuten konkret geregelt / Zugriff auf Vorratsdaten auch für Verfassungsschutz“

Auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann hat das Kabinett einen Entwurf für die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen.

Minister Herrmann: „Die verheerenden Anschläge in Paris am 13. November 2015 haben uns deutlich vor Augen geführt, dass eine funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig ist. Mit dem novellierten Verfassungsschutzgesetz stellen wir die Handlungsfähigkeit unseres Verfassungsschutzes auch in Zukunft sicher und tragen auch Herausforderungen wie der aktuellen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus Rechnung.“

Zu den zentralen Änderungen gehören eine enge Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Polizei- und Sicherheitsbehörden, klare gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von V-Leuten und eine stärkere Harmonisierung der Vorschriften mit Bundesrecht. So dürfen weder Minderjährige noch Teilnehmer eines Aussteigerprogramms als V-Leute eingesetzt werden. Vor allem dürfen V-Leute von ihrer Tätigkeit nicht den Lebensunterhalt bestreiten. Straftäter können nur ausnahmsweise und dann auch nur befristet eingesetzt werden. Wer wegen Mordes, Totschlags oder sonst zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ausnahmslos als ungeeignet anzusehen. Als „das Gebot der Stunde“ bezeichnete Herrmann die verstärkte Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. Das Gesetz verbessert deshalb die Grundlagen für die Zusammenarbeit an zahlreichen Stellen.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht der Übermittlung von Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei durch sein Urteil zum Antiterrordateigesetz sehr enge Grenzen gezogen“, schränkte Herrmann ein. „Daran mussten wir uns bei der Abfassung des Gesetzes ausrichten.“

Neu ist die Befugnis des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, künftig auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen.

Herrmann: „Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Ich bin der Ansicht, dass die vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlagen diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz eröffnen. Bayern ist daher das erste Bundesland, das die Vorratsdatenspeicherung für den Verfassungsschutz einführt. Wir setzen damit ein klares politisches Signal und fordern, dass auch der Bund und die anderen Länder diesem Beispiel folgen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 15.12.2015

Redaktionelle Hinweise

Bei den vorstehend erwähnten „vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlagen“ handelt es sich um das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdatenvgl. hierzu den Gesetzgebungsprozess nebst Stellungnahmen.

Zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ über dieses Gesetzgebungsverfahren hinaus vgl. die entsprechenden Meldungen.