Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk begrüßt neue Datenschutzregeln der Europäischen Union

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Merk: „Jahrelanges Ringen um einheitliche Standards hat sich gelohnt“ / „Aus für Datenschutz-Oasen in Europa“

Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt die Einigung zur Datenschutz- Grundverordnung zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat.

Nach jahrelangem Ringen wird es endlich einheitliche Datenschutzstandards in allen 28 Mitgliedstaaten geben. Das bedeutet das Aus für Datenschutz-Oasen in Europa“, so die Ministerin.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die neuen EU-Datenschutzregelungen in allen Mitgliedsländern und auch für alle Firmen gelten werden, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten.

US-Firmen wie Facebook oder Google können sich dann nicht mehr in der EU das Land herauspicken, in dem besonders niedrige Standards gelten.“

Durch ein präzise geregeltes Abstimmungsverfahren zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden begegne die Datenschutz-Grundverordnung Umgehungs- und Verlagerungsstrategien und schaffe so mehr Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen. Zudem werde es künftig einfacher sein, gegen einzelne Firmen zu klagen. Auch die Beschwerdemöglichkeiten würden dadurch erleichtert, dass sich Betroffene künftig in ihrer Sprache an eine Beschwerdestelle in ihrem Land wenden können.

Das One-Stop-Shop- Prinzip ist ein echter Durchbruch beim europäischen Datenschutz“, so die Ministerin.

Bei allen erzielten Fortschritten, die die Ministerin ausdrücklich begrüßt, bleiben aber auch einzelne Kritikpunkte. Dies betreffe etwa die umfangreichen Dokumentations- und Informationspflichten für Unternehmen, die kein bürokratischer Selbstzweck werden dürften.

Nach dem Wegfall nationaler Regelungen, wie etwa zum Adresshandel oder zum Scoring, müssen wir zudem darauf achten, dass sich dadurch keine Verschlechterungen für Bürger und Unternehmen ergeben“, so Ministerin Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 16.12.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext „EU Data Protection“ vgl. hier.