Sachgebiet: Sozialrecht / BFH V R 18/15 – Urteil vom 17.12.2015 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten führt – anders als die Zahlung an den originär Kindergeldberechtigten – nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist.