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BVerwG: UVP-Pflicht – Zum funktionalen und wirtschaftlichen Bezug zwischen kumulierenden Vorhaben

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Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / BVerwG 4 C 7.14 – Urteil vom 17.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Der nach § 3b Abs. 2 UVPG zu fordernde funktionale und wirtschaftliche Bezug zwischen kumulierenden Vorhaben im Urteil vom 18. Juni 2015 – 4 C 4.14 – setzt ein planvolles Vorgehen des/der Vorhabenträger(s) voraus. Ineinandergreifende betriebliche Abläufe sind hierfür zwar ausreichend, aber nicht zwingend erforderlich. Es genügen Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt.