Gesetzgebung

Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten

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Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) hat die „Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten“ (H BeStWag), Ausgabe 2026, herausgegeben. Die Überarbeitung der H BeStWag wurde durch den Arbeitskreis „Straßen in Wasserschutzgebieten“ des Arbeitsausschusses „Boden- und Gewässerschutz“ der FGSV ausgeführt.

Die aktualisierten Hinweise ersetzen die Ausgabe von 1993.

1. Anwendungsbereich

Beschrieben werden zunächst die Möglichkeiten zur Identifizierung von Streckenabschnitten bestehender Straßen, von denen Gefährdungen für die Trinkwassergewinnung ausgehen. Sie befassen sich mit Maßnahmen zum Schutz der Trinkwassergewinnung aus Grundwasser, Quellen, Oberflächengewässern und Talsperren. Auf Basis der bisherigen BeStWag wurden in einigen Bundesländern Erhebungen, Bewertungen und Dringlichkeitsreihungen für Straßen in Wasserschutzgebieten erstellt, jedoch existiert bisher keine einheitliche Vorgehensweise.

Mit den vorliegenden Hinweisen werden einheitliche Methodenvorschläge für verschiedene organisatorische Ansätze gemacht. Die Ermittlung des Gefährdungsgrades, die daraus resultierenden vorgesehenen Maßnahmen und deren Reihung sollten im Benehmen zwischen den zuständigen Straßenbau- und Wasserbehörden sowie den Wasserversorgern vorgenommen werden. Die H BeSt- Wag 2026 enthalten entsprechend Vorschläge zur Priorisierung und zur Auswahl von Schutzmaßnahmen.

Für den Neu-, Um- und Ausbau von Straßen in Wasserschutzgebieten gelten zusätzlich zu den „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen“ (REwS) die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten“ (RiStWag). Zur Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen von RiStWag und H BeStWag können die folgenden Begriffe herangezogen werden:

Ausbaumaßnahmen sind Veränderungen der vorhandenen Verkehrsanlage mit oder ohne Kapazitätserhöhung, die zur Erreichung der Ziele Grunderwerb sowie ein förmliches Verfahren erfordern, d.h. alle Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen und keine Neubaumaßnahmen sind. Diese fallen in den Anwendungsbereich der RiStWag.

Erhaltungsmaßnahmen sind Leistungen der baulichen Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung sowie jede Verbesserung des Zustandes der Verkehrsanlage in der Regel innerhalb des der Straße dienenden Grundstücks ohne Erfordernis eines förmlichen Verfahrens. Diese fallen in den Anwendungsbereich der H BeStWag.

2. Inhalt und Gliederung der H BeStWag

Der Inhalt der H BeStWag ist in den Hauptabschnitten wie folgt gegliedert:

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffe
  3. Einleitung
  4. Identifizierung von Gefährdungsstellen
  5. Beurteilung des Gefährdungsgrades für Einzelstellen
  6. Einzugsgebiets- oder netzbezogene Beurteilung des Gefährdungsgrades
  7. Dringlichkeitsreihung
  8. Schutzmaßnahmen
  9. Technische Regelwerke und Literatur

– (wm)

Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2026; Technische Regelwerke, FGSV Nr. 548

Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 14/2026, Rn. 128.