Gesetzgebung

BMG & BMFSFJ: Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe im Kabinett

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Der demografische Wandel prägt und verändert unsere Gesellschaft. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der nächsten Jahre. Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den von Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb müssen wir den Zukunftsberuf Pflege jetzt noch attraktiver machen. Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege: Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker. Gleichzeitig bekommen Pflegefachfrauen und -männer künftig mehr Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Das nutzt allen: den Pflegekräften wie den Pflegebedürftigen.“

„Der Pflegeberuf ist ein verantwortungsvoller Beruf, der Achtung und Wertschätzung verdient. Wir werden älter und es werden immer mehr gute Fachkräfte gebraucht, um eine gute Pflege zu sichern. Leider wird die Arbeit am Menschen aber immer noch weniger wertgeschätzt als die Arbeit an Maschinen. Deshalb wird es ein neues Pflegeberufsgesetz geben, das auf eine angemessene Ausbildungsvergütung setzt und das Schulgeld abschafft“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Das ist ein wichtiges Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem noch immer überwiegend Frauen tätig sind, und damit auch ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit.“

Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, soll eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung geboten werden, die ein breites Spektrum an Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Der neue Pflegeberuf wird damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland mit über 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege in einem vom bundesweiten Fachkräftemangel geprägten Bereich von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie den Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal. In den Krankenhäusern steigt der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Der ambulante Pflegebereich wird immer wichtiger und ist in besonderer Weise auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll daher auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Durch das im Rahmen der Reform eingeführte neue Finanzierungssystem sollen die finanziellen Lasten gerecht auf ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen verteilt und damit Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe vermieden werden.

Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, zu der ein Zugang sowohl mit einem mittleren Schulabschluss, als auch bei Vorliegen weiterer Qualifikationen mit Hauptschulabschluss sowie mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich ist, sieht der Gesetzentwurf eine bundesgesetzliche Grundlage für eine hochschulische Pflegeausbildung vor. Damit wird die Attraktivität der neuen Ausbildung für alle Schulabgänger gestärkt und den vorhandenen Pflegekräften werden neue Karrieremöglichkeiten eröffnet.

Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte dann 2018 starten. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Aufgrund des in der Pflege und insbesondere in der Altenpflege bestehenden bundesweiten Fachkräftemangels soll die im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ eingeführte Möglichkeit einer dreijährigen Umschulungsförderung bis zum Start der neuen Pflegeausbildung in einem gesonderten Verfahren verlängert werden.

BMG & BMFSFJ, gemeinsame Pressemitteilung v. 13.01.2016

Redaktionelle Hinweise

Die Website des BMG enthält weitere Informationen, u.a. den Gesetzentwurf auf aktuellem Stand (Kabinett). Die korrekte Bezeichnung des als „Pflegeberufsgesetz“ in der öffentlichen Diskussion firmierenden Entwurfs lautet „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)“.

Zu weiteren Meldungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere aus dem Freistaat – vgl. hier.