Sachgebiet: Verkehrsrecht / BayVGH 8 A 15.40020 – Urteil vom 19.01.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
- Eine Regelung zum Schutz vor Fluglärm aus einer älteren luftrechtlichen Genehmigung kann durch die tatsächliche und rechtliche Entwicklung überholt sein (Verkehrsflughafen München – sog. 62-dB(A)-Lärmgrenzlinie von 1974).
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Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).