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StMI: Verlängerung der Geltungsdauer der Städtebauförderungsrichtlinien

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Die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR 2007) haben sich in der Praxis bewährt und als fachlich treffsicher sowie hinreichend flexibel erwiesen. Daher wurde die Geltungsdauer der Städtebauförderungsrichtlinien nach einer ersten Verlängerung im Jahr 2010 bis 31.12.2015 um weitere vier Jahre bis 31.12.2019 verlängert (vgl. Änderungsbekanntmachung vom 09.11.2015, AllMBl. S. 471). Von einer inhaltlichen Überarbeitung zum jetzigen Zeitpunkt wurde abgesehen. Es wurden lediglich die bereits in den letzten Jahren vorgenommene Erhöhung der Nebenkostenpauschale von 12 Prozent auf 16 Prozent sowie die Reduzierung der Schlussrate von 10 Prozent auf 5 Prozent förmlich in die Richtlinien aufgenommen.

  • Geänderte Fassung der Städtebauförderungsrichtlinien

(c) StMI, Newsletter KIM (Kommunales aus dem Innenministerium) v. 26.01.2016