Gesetzgebung

Änderungen der JAPO – Brevier für Studierende und Referendare

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von Regierungsrat Dr. Gunnar Groh, Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Mit GVBl 16/2015, S. 446 wurde die jüngste Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) v. 27.11.2015 verkündet. Diese betrifft u.a. neben den §§ 12 und 15 (Mängel im Prüfungsverfahren, Wiederholung zur Notenverbesserung) auch § 18 (Prüfungsgebiete der Ersten Juristischen Staatsprüfung) und § 58 (Prüfungsgebiete der Zweiten Juristischen Staatsprüfung). Nachfolgend soll ein kurzer Abriss über die Änderungen gegeben werden.

Mit der Verordnung vom 27. November 2015 sind unter anderem folgende Änderungen erfolgt:

  1. Die bestehende Verpflichtung für die Studierenden, sich spätestens nach dem zwölften Fachsemester der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu unterziehen, wurde aus Deregulierungsgründen aufgehoben.
  1. Aus demselben Grund entfällt die Wiederholungsfrist und die Pflicht zur Ableistung eines Auflagesemesters nach nicht bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung.
  1. Die bisherige Regelung, wonach sich die Frist zur Meldung zum Freiversuch für die Erste Juristische Staatsprüfung aufgrund Ableistung einer europarechts- oder wirtschaftsorientierten Zusatzausbildung um ein Semester verlängert, wird um andere wissenschaftliche Zusatzausbildungen erweitert.
  1. Der Pflichtstoff beider Staatsprüfungen wurde maßvoll reduziert. Der Prüfungsstoff in den Berufsfeldern der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wurde modifiziert. Dabei wurde der Stoffkanon des § 18 JAPO um das Widerspruchsverfahren sowie das Kommunalabgabenrecht entlastet. Hinsichtlich des zusätzlichen Prüfungsstoffs für die Zweite Juristische Staatsprüfung, § 58 JAPO, haben ebenfalls Straffungen stattgefunden. Unter anderem wird das Erbscheinsverfahren nicht mehr zum Prüfungsstoff gehören. Im Rahmen der Berufsfelder für die mündliche Prüfung werden unter anderem die Rechtsmaterien mit grenzüberschreitendem Bezug im Berufsfeld Nr. 6 (Internationales Recht und Europarecht) konzentriert und das Berufsfeld Nr. 1 (Justiz) umgestaltet und um praktisch bedeutsame Materien ergänzt.

Daneben wurden einige weitere Änderungen vorgenommen, deren Erforderlichkeit sich durch die Ausbildungs- und Prüfungspraxis ergeben hat. Mit Ausnahme der Änderung des Inhalts des Prüfungsstoffes (siehe unter „4.“), die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, sind die Änderungen am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Net-Dokument BayRVR2016012701; Abbildung/Foto: (c) Haramis Kalfar – Fotolia.com

Zitiervorschlag: Groh, Änderungen der JAPO – Brevier für Studierende und Referendare, BayRVR, Net-Dokument BayRVR2016012701, www.bayrvr.de

Redaktionelle Anmerkung

(c) macrovector - Fotolia.comDr. Gunnar Groh ist Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Landesjustizprüfungsamt.