Aktuelles

BAG: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BAG 4 AZR 468/14 – Urteil vom 27.01.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Die lediglich vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Tarifautomatik dar. Sie entspricht nur dann billigem Ermessen, wenn für sie ein hinreichender Grund besteht.