Aktuelles

EU-Kommission: Kommission intensiviert Kampf gegen Terrorismusfinanzierung

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die jüngsten Anschläge in der Europäischen Union und anderswo haben gezeigt, dass es im Kampf gegen den Terrorismus einer entschlossenen, koordinierten Antwort der EU bedarf.

Wir müssen den Terroristen die Mittel entziehen, die sie für ihre abscheulichen Verbrechen brauchen. Wenn wir herausfinden, wie sich terroristische Netzwerke finanzieren, und ihnen den Geldhahn zudrehen, können die Terroristen nicht mehr reisen, Waffen und Sprengstoffe kaufen, Anschläge planen und im Internet Hass und Angst verbreiten“, sagte der Erste Vizepräsident Frans Timmermans.

„In den nächsten Monaten wird die Kommission EU-Vorschriften und -Instrumente durch sorgfältig konzipierte Maßnahmen aktualisieren und weiterentwickeln, um neuen Bedrohungen zu begegnen und die nationalen Behörden zu unterstützen, unter Achtung der Grundrechte den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung zu intensivieren und besser zu kooperieren.“

In der Europäischen Sicherheitsagenda [PDF] sind mehrere Bereiche genannt, in denen der Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung verbessert werden muss. Der heute (Dienstag) vorgestellte umfassende Aktionsplan, der auf den einschlägigen EU-Vorschriften aufbaut und sie wo erforderlich ergänzt, ist eine entschlossene und rasche Antwort auf die derzeitigen Herausforderungen. Mittels konkreter Maßnahmen wird das EU-Recht angepasst oder durch neue Vorschriften ergänzt, um den neuen Bedrohungen gerecht zu werden.

Vizepräsident Valdis Dombrovskis, das für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Kommissionsmitglied, erklärte:

Mit dem heute vorgelegten Aktionsplan können wir rasch und entschlossen handeln, um Terroristen von ihren potenziellen Finanzierungsquellen abzuschneiden; den Anfang bilden mehrere Legislativvorschläge in den nächsten Monaten. Wir müssen Terroristen ihre finanzielle Basis entziehen und die Behörden in die Lage versetzen, Finanzströme besser zu verfolgen, um verheerende Anschläge wie im letzten Jahr in Paris zu verhindern, und wir müssen dafür sorgen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden. Wir wollen uns einen besseren Überblick über die verschiedenen finanziellen Mittel verschaffen, die den Terroristen zur Verfügung stehen – von Bargeld und Kulturgütern über virtuelle Währungen bis hin zu anonymen Guthabenkarten –, ohne Zahlungen und Funktionieren der Finanzmärkte für den gesetzestreuen Bürger unnötig zu verkomplizieren.“

Der Aktionsplan hat zwei Handlungsschwerpunkte:

  • Terroristen sollen anhand von Geldbewegungen aufgespürt und daran gehindert werden, Gelder und andere Vermögenswerte zu verschieben;
  • die Einnahmequellen terroristischer Organisationen sollen ausgetrocknet werden, indem ihre Fähigkeit, an Geld zu kommen, beschnitten wird.

Verhinderung von Geldbewegungen und Aufdeckung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten

Terroristen nutzen verschiedene legale und illegale Aktivitäten, um Anschläge zu finanzieren. Indem Finanzströme zurückverfolgt werden, können terroristische Netzwerke aufgespürt und ausgehoben werden. Neue Finanzinstrumente und Zahlungsverfahren schaffen neue Schlupflöcher, die gestopft werden müssen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass den Terroristen die Optionen für die Finanzierung ihrer Aktivitäten entzogen werden. Diese Maßnahmen berühren jedoch gleichzeitig das Leben und die Wirtschaftstätigkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in der EU. Deswegen ist die Kommission in ihrem Vorschlag bestrebt, den Bedarf nach erhöhter Sicherheit und den Schutz der Grundrechte einschließlich des Datenschutzes und der wirtschaftlichen Freiheiten in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Mit der Annahme der vierten Richtlinie gegen Geldwäsche im Mai 2015 wurde die EU in die Lage versetzt, effizienter gegen die Geldwäsche von Erlösen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die Richtlinie muss nun rasch von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass dies bis Ende 2016 geschieht. Im Dezember 2015 schlug die Kommission eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung [PDF] vor, mit der die Terrorismusfinanzierung, die Finanzierung der Anwerbung und Ausbildung von Terroristen sowie die Finanzierung von Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt werden sollen. Nun schlägt die Kommission weitere Wege vor, um den Missbrauch des Finanzsystems zur Finanzierung des Terrorismus abzustellen.

Wir werden eine Reihe gezielter Änderungen an der vierten Richtlinie gegen Geldwäsche bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2016 in Angriff nehmen:

  • Strenge Sicherheitsvorkehrungen für Finanztransaktionen aus Hochrisikoländern: Die Kommission wird einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorlegen, um eine Liste aller Pflichtkontrollen (Kontrollen im Rahmen der „Sorgfaltspflichten“) aufzunehmen, die Finanzinstitute bei Finanztransaktionen aus Ländern mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung durchführen müssen. Indem alle Mitgliedstaaten dieselben Maßnahmen ergreifen, werden Schlupflöcher in Europa geschlossen, die es Terroristen erlauben, über Länder mit niedrigeren Sicherheitsstandards zu operieren.
  • Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) und Förderung der Zusammenarbeit: Der Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen wird entsprechend den jüngsten internationalen Standards erweitert.
  • Zentrale Register für Bank- und Zahlungskosten oder zentrale Datenauffindungssysteme in allen Mitgliedstaaten: Die Richtlinie soll geändert werden, um den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen leichteren und schnelleren Zugang zu Informationen über Inhaber von Bank- und Zahlungskonten zu geben.
  • Bekämpfung der Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen: Um den Missbrauch dieser Währungen für die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung zu verhindern, schlägt die Kommission vor, Umtauschplattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der Richtlinie gegen Geldwäsche einzubeziehen, damit diese Plattformen ihre Kunden im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten kontrollieren müssen, wenn sie virtuelle Währungen in echte Währungen umtauschen. Damit wird der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende gesetzt.
  • Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit Zahlungsinstrumenten auf Guthabenbasis (z. B. Guthabenkarten): Die Kommission schlägt eine Senkung der Schwellenbeträge (für die keine Identitätsangabe erforderlich ist) und strengere Anforderungen an die Überprüfung der Kunden vor. Dabei wird der Verhältnismäßigkeit – vor allem im Hinblick auf die Verwendung dieser Karten durch finanzschwache Personen – in angemessener Weise Rechnung getragen.

Folgende weitere Maßnahmen sind geplant:

  • Effizientere Umsetzung der Maßnahmen der Vereinten Nationen zur Sicherstellung von Vermögenswerten auf EU-Ebene und verbesserter Zugang von EU-Finanzinstituten und Wirtschaftsteilnehmern zu VN-Listen bis Ende 2016. Die Kommission wird außerdem prüfen, ob eine eigene EU-Regelung für die Sicherstellung von Vermögenswerten von Terroristen erforderlich ist.
  • Einführung des Straftatbestands der Geldwäsche: Eine umfassende gemeinsame Definition des Tatbestands der Geldwäsche und die Festlegung gemeinsamer Sanktionen in der gesamten EU sollen Hindernisse für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung solcher Delikte abbauen.
  • Eingrenzung der Risiken im Zusammenhang mit Barzahlungen: Mit einem Legislativvorschlag zur Bekämpfung illegaler Barmittelbewegungen wird die Kommission den Anwendungsbereich der geltenden Verordnung über die Barmittelüberwachung ausweiten, damit auch per Fracht- oder Postversand beförderte Barmittel eingeschlossen sind und Behörden auch bei niedrigeren Beträgen tätig werden können, wenn der Verdacht illegaler Aktivitäten vorliegt.
  • Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zum Aufspüren der Finanzierung von Terrorismus: Die Kommission wird prüfen, ob ein ergänzendes EU-System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung erforderlich ist, das beispielsweise Zahlungen innerhalb der Union abdeckt, die nicht unter das gemeinsame Programm der EU und der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) fallen.

Austrocknen der Einnahmequellen terroristischer Organisationen

Eine der Haupteinnahmequellen terroristischer Organisationen ist derzeit der illegale Handel aus besetzten Gebieten, unter anderem der Handel mit Kulturgütern und der illegale Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen. Diese Organisationen nutzen aber auch den Handel mit legalen Waren. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas technische Unterstützung für die Bekämpfung des Handels mit Kulturgütern bieten und Drittländern bei der Umsetzung von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates helfen. Außerdem werden sie die Länder im Nahen Osten, in Nordafrika und in Südostasien bei der Verbesserung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung unterstützen.

2017 wird die Kommission einen Legislativvorschlag unterbreiten, der die Befugnisse der Zollbehörden zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch Warenhandel stärken soll, indem er sich beispielsweise mit der Erzielung illegaler Gewinne durch die Verschleierung von Handelsgeschäften, die unrichtige Angabe des Warenwertes und fiktive Rechnungen befasst.

Mit einem weiteren Vorschlag zum illegalen Handel mit Kulturgütern soll der Anwendungsbereich der derzeit geltenden Vorschriften auf eine größere Zahl von Ländern ausgeweitet werden.

Nächste Schritte

Der Aktionsplan enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen, die die Kommission unverzüglich umsetzen wird. Weitere Aktionen folgen in den nächsten Monaten. Alle diese Maßnahmen sollen bis Ende 2017 umgesetzt werden (für einen ausführlichen Zeitplan siehe Factsheet [PDF]).

Hintergrund

In der Europäischen Sicherheitsagenda [PDF] wurde die Notwendigkeit von Maßnahmen betont, mit denen wirksamer und umfassender gegen die Terrorismusfinanzierung vorgegangen werden kann. Im letzten Jahr wurden bereits in einem Richtlinienvorschlag zur Terrorismusbekämpfung strafrechtliche Sanktionen für die Terrorismusfinanzierung eingeführt, und die Europäische Union hat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus unterzeichnet. Der Rat „Justiz und Inneres“, der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ und der Europäische Rat haben in ihren Schlussfolgerungen vom 20. November, vom 8. Dezember bzw. vom 18. Dezember 2015 nachdrücklich betont, dass die Bemühungen in diesem Bereich noch weiter intensiviert werden müssen. Die zur gleichen Zeit vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution vom 17. Dezember 2015, die speziell auf die Finanzierung von Da’esh abzielt und die ehemalige Al-Qaida-Sanktionsliste ausweitet, zeigt einen weltweiten Konsens in Bezug auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Weitere Informationen und Links in der ausführlichen Pressemitteilung.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 02.02.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur schnellen Recherche vgl. auch das Dossier „Polizei, Sicherheit und Ordnung – Rechtsrahmen/ Handlungsfelder/ Ermittlungsmethoden“.