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Staatskanzlei: Wirtschaftsministerin Ilse Aigner fordert schnelle Änderungen im Handels- und Steuerrecht, um Unternehmen bei Pensionsrückstellungen zu entlasten

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Aigner: „Für Unternehmen wird es angesichts der Niedrigzinsphase immer teurer, ihre Pensionszusagen einzuhalten / Jetzt Gegenmaßnahmen ergreifen“

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat in der heutigen Kabinettsitzung auf Probleme der Unternehmen wegen der steigenden Pensionsrückstellungen in der anhaltenden Niedrigzinsphase hingewiesen und schnelle Lösungen im Handels- und Steuerrecht angemahnt.

Die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt bereiten den Unternehmen bei der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zunehmend Probleme: Die Gelder, die sie für ihre Pensionszusagen anlegen, werfen immer weniger Rendite ab. Zusätzliche Mittel aus dem laufenden Geschäft müssen zugeführt werden. Das bremst die Investitionsbereitschaft vor allem im Mittelstand. Auch die Bereitschaft der Unternehmen, neue Betriebsrentenzusagen zu geben, sinkt“, so die Ministerin.

Aigner: „Unser Steuerrecht verschärft die Problematik. Wir müssen den marktfernen steuerlichen Rechnungszins von sechs Prozent hinterfragen. Die Differenz zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Rückstellungen wird immer größer. Die Unternehmen müssen daher immer mehr Steuern zahlen auf Gewinne, die sie nicht erwirtschaftet haben. Das geht wiederum zu Lasten der Investitionen. Faktisch ist das eine indirekte Steuererhöhung.“

Der handelsrechtliche Zins für die Bewertung der Pensionsrückstellungen orientiert sich am aktuellen niedrigen Zinsniveau. Steuerlich wird jedoch ein fester Zins von sechs Prozent zugrunde gelegt. Die höheren handelsrechtlichen Rückstellungen werden steuerlich wie Gewinn behandelt und besteuert. Den Unternehmen wird durch die Besteuerung dadurch zusätzlich Liquidität entzogen.

Aigner: „Gerade vor dem Hintergrund der Herausforderungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und der Notwendigkeit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist eine Stärkung der Investitionstätigkeit dringend erforderlich. Es ist gut, dass die Bundesregierung den Referenzzeitraum für den handelsrechtlichen Durchschnittszins von 7 auf 10 Jahre verlängern wird. Das wird das Sinken des Rechnungszinses abmildern. Im Interesse der Wirtschaft wäre eine Ausweitung des Zeitraums auf 15 Jahre aber besser.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 02.02.2016