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AG Laufen: Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar

Sachgebiet: Wohnrecht (Ausländer- und Asylrecht) / AG Laufen, Urt. v. 04.02.2016 – 2 C 565/15 WEG / Weitere Schlagworte: Vermietung an den Freistaat; Nutzung zur Unterbringung von Asylbewerbern; Überanspruchung des Gemeinschaftseigentums (verneint bei Belegung einer Wohnung von 92 m2  mit 8 erwachsenen Personen)

Leitsätze:

  1. Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar.
  2. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es für die Untersagung der Vermietung und Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber an der Beschlusskompetenz.
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