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BVerwG: Abgrenzung der Wahrnehmungszuständigkeiten von Vertretungskörperschaft und Jugendhilfeausschuss einer Gebietskörperschaft

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Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht / BVerwG 5 C 12.15 – Urteil vom 04.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Das Beschlussrecht des Jugendhilfeausschusses aus § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII schließt Einzelfallentscheidungen der politischen Vertretungskörperschaft in Angelegenheiten der Jugendhilfe nicht aus, solange sie im konkreten Fall das Beschlussrecht des Jugendhilfeausschusses nicht substantiell aushöhlen.

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