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BayVGH: Trennungsgeld – keine Kürzung nach der Höchstbetragsregelung, wenn tägliche Rückkehr zum Wohnort zumutbar

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH, Urt. v. 04.02.2016 – 14 BV 15.1563 / Weitere Schlagworte: Lehrer; Einsatz als mobile Reserve / Landesrechtliche Normen: BayTGV; BayRKG

Leitsatz: 

Die Höchstbetragsregelung des § 6 Abs. 4 BayTGV, wonach das Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort das in einem Kalendermonat zustehende Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben sowie das Tage- und Übernachtungsgeld für die Hin- und Rückreise nicht übersteigen darf, ist nicht anzuwenden, wenn der Berechtigte täglich zum Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 BayTGV).