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BayVGH: Änderung des Flurbereinigungsplans – Kein Anspruch auf eine Landabfindung

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Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / BayVGH 13 A 15.438 – Urteil vom 04.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

1. Bezüglich der nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FlurbG für die Ermittlung der Beteiligten maßgebenden Eintragungen im Grundbuch gilt die Vermutung des § 891 BGB. Für den Verlauf der Grundstücksgrenzen ist nach § 30 FlurbG die Eintragung im Liegenschaftskataster maßgebend.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).