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BayVGH: Kein Beihilfeanspruch für Einkommensausfall durch Sonderurlaub

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH 14 ZB 15.204 – Beschluss v. 08.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

  1. Ein erlittener Verdienstausfall stellt als solcher keine Vergütung im Sinne des § 25 Satz 5 BayBhV a. F. (entspricht § 25 Abs. 3 Satz 2 BayBhV in der ab 1.10.2014 geltenden Fassung) i. V. m. § 24 Satz 3 Nr. 2 BayBhV dar. Bereits aus diesem Grund kann nach § 25 BayBhV keine Beihilfe gewährt werden, wenn ein Ehepartner oder ein anderer naher Angehöriger (im Sinne des § 24 Satz 3 BayBhV) als Familien- oder Haushaltshilfe tätig wird.
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  • Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung).