Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO (Recht des öffentlichen Dienstes) / BVerwG 1 WDS-VR 10.15 – Beschluss vom 08.02.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Der unterlegene Bewerber um einen höherwertigen militärischen Dienstposten, der nach dem Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG besetzt werden soll, hat gegen die zu seinen Lasten getroffene Auswahlentscheidung auch dann einen Anordnungsgrund für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, wenn dem ausgewählten und auf den Dienstposten bereits versetzten Bewerber nach Einlegung der Beschwerde die Wahrnehmung des „höherwertigen“ Teils der Aufgaben des Dienstpostens vorläufig entzogen wird.
- Zum Volltext
- Zur Rechtsentwicklung im öffentlichen Dienstrecht vgl. hier.