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Staatskanzlei: Innenminister Joachim Herrmann zur Kriminalität von Flüchtlingen

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„Deutlicher Anstieg der Ermittlungsverfahren / Mehr sogenannte Rohheitsdelikte zwischen Flüchtlingen / Bayernweite Arbeitsgruppe mit Polizeiexperten erstellt Maßnahmenkonzept“

Die Bayerische Polizei hat im September 2015 insgesamt 1.367 Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlinge eingeleitet, im Dezember 2015 waren es bereits 1.611 – das ist eine Steigerung um 18 Prozent. Das haben nach einem Bericht von Innenminister Joachim Herrmann vorläufige Auswertungen der Bayerischen Polizei zur Kriminalität von Flüchtlingen ergeben. Außerdem ist laut Herrmann im gesamten vergangenen Jahr die Zahl der Polizeieinsätze in Asylbewerberunterkünften stark gestiegen. 2015 hatte die Bayerische Polizei 17.246 Einsätze in Asylbewerberunterkünften, das sind 270 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Polizei ist bis ans Limit belastet, um die Lage im Griff zu behalten“, erklärte der Innenminister.

Höchste Wachsamkeit und Sensibilität seien gefragt. Außerdem gebe es eine Zunahme von Aggressionen gegen die Polizei. Vor allem Polizistinnen seien davon betroffen. Für Herrmann ist daher eine personelle Verstärkung von Landes- und Bundespolizei dringend notwendig, um sichtbare flächendeckende Präsenz zu zeigen.

Wie der Minister erläuterte, stehen sogenannte Rohheitsdelikte bei den Straftaten von Flüchtlingen an erster Stelle, also hauptsächlich Körperverletzungen. Bei den Rohheitsdelikten sind die Ermittlungsverfahren von 481 im September auf 735 im Dezember deutlich angestiegen. Mehr als 80 Prozent der Rohheitsdelikte wurden von Flüchtlingen untereinander begangen. Die Täter kamen vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten. An zweiter Stelle stehen laut Herrmann die Diebstahlsdelikte, die sich zwischen 436 Ermittlungsverfahren im Oktober 2015 und 398 im Dezember 2015 bewegen.

Hier sind besonders Staatsangehörige aus den Balkanstaaten und den ehemaligen Sowjetrepubliken aufgefallen“, teilte Herrmann mit.

Auf weiteren Plätzen folgen Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie die Rauschgiftkriminalität mit je rund 90 bis 120 Ermittlungsverfahren pro Monat im Auswertungszeitraum. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die gegen Zuwanderer eingeleitet wurden:

Hier hatten wir in den letzten vier Monaten 2015 insgesamt 158 Anzeigen und konstant rund 40 Ermittlungsverfahren pro Monat.“

Herrmann kündigte an, bei der für Ende März geplanten Veröffentlichung der bayerischen Kriminalstatistik einen besonderen Schwerpunkt auf die Darstellung der Kriminalität von Flüchtlingen zu legen.

Der Innenminister machte deutlich: „Wir gehen in Bayern konsequent und mit aller Macht des Rechtstaates gegen Straftaten aller Art vor.“

Das gelte auch bei straffälligen Flüchtlingen. In jedem Einzelfall ermittle die Bayerische Polizei sehr intensiv, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Herrmann hat daher aktuell eine hochrangige Arbeitsgruppe mit Polizeiexperten unter Leitung des unterfränkischen Polizeipräsidenten Gerhard Kallert eingesetzt, um ein ganzheitliches polizeiliches Handlungskonzept zu erstellen. Schwerpunkte der Expertengruppe sind die Analyse der objektiven Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung sowie darauf aufbauend entsprechende Handlungsempfehlungen für die Bayerische Polizei.

Herrmann: „Wer in unser Land kommt, um Schutz zu suchen, hat sich an unsere Gesetze zu halten.“

Andernfalls sei mit harten Strafen zu rechnen.

Herrmann: „Wir werden außerdem jede Möglichkeit nutzen, kriminelle Flüchtlinge schnell des Landes zu verweisen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 16.02.2016