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StMI: Heidrun Piwernetz neue Regierungspräsidentin Oberfranken

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Heidrun Piwernetz folgt Wilhelm Wenning an der Spitze der Regierung von Oberfranken nach

Heidrun Piwernetz folgt Wilhelm Wenning an der Spitze der Regierung von Oberfranken nach. Das hat heute der Bayerische Ministerrat entschieden, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit:

Heidrun Piwernetz leistet seit vielen Jahren eine hervorragende Arbeit auf allen Ebenen der bayerischen Verwaltung. Mit ihren Führungseigenschaften ist sie bestens geeignet für ihre neue Aufgabe als Regierungspräsidentin von Oberfranken.“

Heidrun Piwernetz, geboren 1962 in Bayreuth, kenne die Bayerische Verwaltung in- und auswendig, so Herrmann. Sie begann ihre juristische Laufbahn bei der Regierung von Oberfranken im Januar 1988. Nach kurzer Zwischenstation als Leiterin der Bauabteilung beim Landratsamt Coburg leitete sie ab Mai 1990 das Sachgebiet für Öffentlichkeitsarbeit der Regierung von Oberfranken. Von April 1992 bis Februar 1995 war sie Pressereferentin im Bayerischen Innenministerium. Von dort wechselte sie in die Pressestelle der Bayerischen Staatskanzlei und kehrte im Oktober 1996 als persönliche Referentin des damaligen Innenministers Dr. Günther Beckstein und Leiterin des Ministerbüros ins Innenministerium zurück. Im März 2000 wurde sie zur Regierungsvizepräsidentin von Unterfranken ernannt, im März 2005 zur Regierungsvizepräsidentin von Oberbayern. Von Februar 2007 bis April 2010 leitete sie die Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Von April 2010 bis Dezember 2011 leitete Piwernetz die Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund. Anschließend wurde sie als Generallandesanwältin zur Leiterin der Landesanwaltschaft bestellt. Zum 1. März 2016 wird sie mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Regierungspräsidentin von Oberfranken beauftragt.

Am Freitag, 26. Februar 2016, 12.00 Uhr, findet in der Stadthalle Bayreuth die Feier zur Verabschiedung von Wilhelm Wenning und die Amtseinführung der neuen Regierungspräsidentin statt.

StMI, Pressemitteilung v. 16.02.2016