Gesetzgebung

Landtag: Keine Volksbefragung zu Freihandelsabkommen

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In Bayern wird es vorerst keine Volksbefragung geben. Mit ihrer Mehrheit lehnte die CSU Dringlichkeitsanträge der FREIEN WÄHLER und der SPD ab, in denen diese gefordert hatten, eine Volksbefragung über die Annahme der umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP und CETA durchzuführen. Dies sei verfassungsrechtlich nicht möglich, begründete die CSU-Abgeordnete Mechthild Wittmann das Nein ihrer Fraktion. Das Instrument der Volksbefragung war erst vergangenes Jahr mit den Stimmen der CSU neu in das Landeswahlgesetz aufgenommen worden. Möglich sind diese zu „Vorhaben von landesweiter Bedeutung“. Ihr Ergebnis ist für die Staatsregierung allerdings nicht bindend.

Ungeachtet der Einwände der CSU hielt der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Hubert Aiwanger, eine Volksbefragung zu den Freihandelsabkommen für zulässig. Zum einen habe die Staatsregierung über den Bundesrat ein Mitspracherecht bei der Verabschiedung der Handelsabkommen, zum anderen würden mit diesen „große politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weichenstellungen für Bayern“ vorgenommen. Bürger, Landwirte, Mittelstand und Kulturschaffende würden durch die Abkommen „an die Wand gedrückt, um Konzerninteressen Tür und Tor zu öffnen“, sagte Aiwanger. Weil die Abkommen also mehr Schaden als Nutzen brächten, könne es für sie „keine Zustimmung ohne das klare Ja der bayerischen Bevölkerung geben“, betonte Aiwanger.

Unerwartet deutlich distanzierte sich auch SPD-Fraktionsvize Hans-Ulrich Pfaffmann von den Handelsabkommen. Diese seien der Versuch, eine neoliberale Wirtschaftspolitik zu Lasten der Bürger und ohnehin benachteiligter Staaten durchzusetzen. Es werde ein „Markt der Mächtigen“ geschaffen und eine Paralleljustiz durch private Schiedsgerichte eingeführt.

Das ist mit uns nicht zu machen, deshalb lehnen wir die Abkommen derzeit ab“, stellte Pfaffmann die SPD-Fraktion in bewussten Gegensatz zur Spitze der Bundes- und Landes-SPD.

Man vertrete damit keine Außenseiterposition, sondern die Interessen einer Mehrheit in der Bevölkerung.

Für Bündnis90/Die Grünen erklärte der Abgeordnete Thomas Mütze, die geplanten Freihandelsabkommen seien „undemokratisch, überflüssig und gefährlich“. Er sah vor allem Gefahren für die bayerische Landwirtschaft und die Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Abkommen seien daher strikt abzulehnen. Eine Volksbefragung sei dafür unabhängig von der Frage der Zulässigkeit nicht erforderlich. Wittmann erläuterte im Namen der CSU, bei den Abkommen handle es sich um keine Vorhaben des Freistaats. Über diese zu befinden, liege in der alleinigen Kompetenz des Bundes. Deshalb seien sie für eine Volksbefragung in Bayern nicht zugänglich. In der Sache sei es Bayern aber bereits gelungen, die Verträge im Sinne des Freistaats zu verändern. Im Grundsatz sei der Abbau von Handelshemmnissen für ein wirtschaftlich prosperierendes Bayern wichtig.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 17.02.2016 (von Jürgen Umlauft)

Redaktionelle Hinweise

Der Freistaat Bayern ist das erste (und bislang einzige) Bundesland, das die Möglichkeit konsultativer Volksbefragungen vorsieht. Dies geschah durch Einfügung eines neuen Art. 88a in das Landeswahlgesetz (LWG). Die Rechtsänderung ist massiven verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt, Klagen vor dem BayVerfGH sind anhängig. Vgl. zu den Regelungen des „Volksbefragungsgesetzes“ sowie zu den verfassungsrechtlichen Bedenken den Beitrag „Bayern betritt Neuland: Der Freistaat führt konsultative Volksbefragungen ein“ v. 20.04.2015 (unverändert aktuell, eine Änderung von Art. 88a LWG hat seitdem nicht stattgefunden).

Allgemein zur Entwicklung beim Thema „Volksbefragungen“ vgl. hier.