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StMBW: Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle im Landtag zu den enormen Anstrengungen des Freistaats Bayern, junge Flüchtlinge zu unterrichten

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„Können die bereits hohe Anzahl an Übergangsklassen und Berufsintegrationsklassen sogar noch mehr als verdoppeln“ – „Flexibel und bedarfsgerecht handeln“

Kultusminister Spaenle informierte heute den Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags über die enormen Anstrengungen des Freistaats Bayern, um die Kinder und Jugendlichen mit Fluchthintergrund unterrichten zu können. Dabei betonte er:

Der massive Zustrom der Flüchtlinge und Asylbewerber stellt die größte Herausforderung in der jüngsten Geschichte dar. Mit einer enormen Kraftanstrengung geht der Freistaat Bayern die Herausforderungen an. Gut 160 Millionen Euro hat der Landtag im Nachtragshaushalt bereitgestellt.“

Auf dieser Basis – verbunden mit 1079 Planstellen sowie mehreren hundert Beschäftigungsmöglichkeiten – habe das Kultusministerium die Unterrichtsangebote massiv ausgeweitet und kann das im Laufe des Jahres weiter ausbauen.

Minister Spaenle machte aber auch klar:

Nur wenn wir die Zahl der nach Bayern kommenden Flüchtlinge und Asylbewerber deutlich und nachhaltig reduzieren können, werden wir gemeinsam mit unseren engagierten Lehrkräften die schulische Integration leisten können.“

Bayern hat im bundesweiten Vergleich einen sehr hohen Anteil von rund 40 Prozent Kindern und Jugendlichen unter allen Flüchtlingen und Asylbewerbern und damit entsprechende Herausforderungen.

Die Kinder und Jugendlichen mit einer hohen Bleibeperspektive wollen wir bei der Integration nachhaltig unterstützen“, so der Minister.

Eine zentrale Aufgabe sei es dabei, die entsprechenden Lehrkräfte zu gewinnen.

Minister Spaenle: „Wir haben den größeren Teil der Planstellen schon besetzt bzw. zur Besetzung freigegeben, aber nicht alle, da die Anzahl der Flüchtlinge weiter ansteigt, sich dabei ständig verändert. Wir müssen hier flexibel handeln können.“

Die 1079 Planstellen werden verteilt auf: 696 für Grund- und Mittelschulen, 332 für Berufsschulen, 28 für Realschulen und 23 für Gymnasien.

Anzahl der Klassen deutlich ausgeweitet

Minister Spaenle zeigte die Entwicklung am Beispiel der großen Ausweitung der Klassen: Die Anzahl der Übergangsklassen lag zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 bei 309, Mitte Februar sind es 580. Allein der Ausbau der Übergangsklassen sei im Jahreslauf bis auf etwa 1.600 möglich. Dabei gibt es an einzelnen Standorten auch Modelle für unterschiedliche Zielgruppen. Viele Flüchtlinge besuchen auch die Regelklassen an den Grund- und Mittelschulen, dabei u. a. Deutschförderklassen und -kurse.

An den Berufsschulen hat Bayern als besonders intensive Form des Unterrichts das auf zwei Jahre angelegte Berufsintegrationsjahr in Vollzeit entwickelt. Bayern bietet mittlerweile 500 Berufsintegrationsklassen an, zum kommenden Schulhabjahr werden es 670 sein. Ein weiterer Ausbau kann hier 2016 bis auf 1.200 erfolgen. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit werden weitere Angebote entwickelt.

Vielfältige andere Formen der Sprachförderung werden an Bayerns Schule für die jungen Flüchtlinge und Asylbewerber angeboten – von den Vorkursen in Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und Kindergärten bis zu besonderen Angeboten an Realschulen wie SPRINT-Klassen, und Gymnasien etwa in den INGYM-Klasse. SPRINT- wie INGYM-Klassen werden ausgeweitet. Zum Schuljahr 2016/2017 werden auch Angebote an weiteren beruflichen Schulen wie FOS und BOS eingerichtet.

Ministerium und Regierungen

Um die entsprechenden Lehrkräfte, die für diese Kraftanstrengung des Unterrichts der ständig wachsenden Anzahl von jungen Menschen mit Fluchthintergrund nötig ist, zu finden, beschreiten Freistaat Bayern und die Regierungen die verschiedensten Wege. Gerade neu ausgebildete Lehrkräfte werden dazu ebenso eingestellt wie Bewerberinnen und Bewerber von den Wartelisten. Teilzeitlehrkräfte werden aufgestockt und auch pensionierte Lehrkräfte wurden angefragt, ob sie sich stundenweise einbringen können.

Das Ministerium hat dazu auch verschiedene Sondermaßnahmen zur Qualifizierung von Realschul- und Gymnasiallehrkräften für das Lehramt an Mittelschulen sowie von Gymnasiallehrkräften für das Lehramt an Berufsschulen.

StMBW, Pressemitteilung v. 18.02.2016